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Dieter Hettenbach

    Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Verwendung elektronischer Mitteilungen bei internationalen Verträgen
    • Das UN-Übereinkommen über die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel bei internationalen Verträgen des UN-Ausschusses für internationales Handelsrecht UNCITRAL zielt darauf ab, allgemeine vertragsrechtliche Fragen des grenzüberschreitenden Einsatzes elektronischer Kommunikationsmittel international einheitlich zu regeln. Es behandelt insbesondere den Zeitpunkt und den Ort der Abgabe elektronischer Erklärungen, wie E-Mails, sowie die Erfüllung von Formvorschriften auf elektronischem Weg. Zudem wird die Unterscheidung zwischen Angeboten und unverbindlichen Erklärungen im Internet thematisiert, der Gebrauch automatischer Nachrichtensysteme und Fehlerkorrekturmechanismen geregelt und Informationspflichten erläutert. Dieter Hettenbach stellt den Anwendungsbereich und die Bestimmungen des Übereinkommens detailliert dar, einschließlich ihrer Entstehungsgeschichte und ihres Zwecks. Er vergleicht die Regelungen des Übereinkommens mit dem geltenden deutschen, europäischen und amerikanischen Recht. Abschließend bewertet er die Vor- und Nachteile des Übereinkommens aus deutscher, europäischer und internationaler Perspektive und hebt sowohl die Bedeutung für andere Instrumente der Rechtsvereinheitlichung, insbesondere das UN-Kaufrecht, als auch den begrenzten Regelungsbereich der neuen Konvention hervor.

      Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Verwendung elektronischer Mitteilungen bei internationalen Verträgen