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Daniela Heinemann

    Die Erbringung sozialer Dienstleistungen durch Dritte nach deutschem und europäischem Vergaberecht
    Ex vivo und in vitro Studien zur Wirkung von Zylexis auf die Immunantwort nach Impfung mit Resequin NN plus
    Praxiskommentar Transparenzgesetz (LTranspG RLP)
    • Praxiskommentar Transparenzgesetz (LTranspG RLP)

      Grundlagen des LTranspG und das Verhältnis zum Informations- und Datenschutzrecht

      • 424 Seiten
      • 15 Lesestunden

      Der Praxiskommentar stellt kompakt und lösungsorientiert die Vorschriften des Landestransparenzgesetzes und der aktuellen Rechtsprechung und Literatur zur Transparenz als Säule des Open Government zusammen. Ausgewählte Bereiche, wie die Zwecke von Transparenz oder die Schranken des Informationszugangs, werden besonders intensiv erläutert. Der Kommentar richtet sich an Behördenvertreter, Datenschutzbeauftragte, Beauftragte für Informationsfreiheit und Transparenz, Praktiker, Rechtsanwälte, Richter, und weitere mit Transparenz, Open Government und Datenschutz befasste Personen.

      Praxiskommentar Transparenzgesetz (LTranspG RLP)
    • Müssen soziale Dienstleistungen öffentlich ausgeschrieben werden? Die Frage wird dahingehend beantwortet, dass nicht alle sozialen Dienstleistungen unter das Vergaberecht fallen. Teilweise handelt es sich bei sozialen Dienstleistungen um vergaberechtsfreie Dienstleistungskonzessionen. Die Autorin analysiert die Auftraggebereigenschaft der Sozialleistungsträger und untersucht ausführlich, welche sozialen Dienstleistungen dem Vergaberecht unterliegen und welche als Dienstleistungskonzessionen einzuordnen sind. Abschließend werden die Anforderungen an die konkrete Auftragsvergabe dargestellt. Das Werk wendet sich nicht nur an wissenschaftlich interessierte Leser, sondern auch an Personen und Körperschaften, die praktisch mit der Beschaffung sozialer Dienstleistungen betraut sind. Mit der präzisen Herausarbeitung der einzelnen sozialen Dienstleistung und deren detailliert begründeten vergaberechtlichen Einordnung, leistet die Arbeit einen wichtigen Beitrag für die Beschaffung sozialer Dienstleistungen und ist damit für den Praktiker in besonderem Maße geeignet.

      Die Erbringung sozialer Dienstleistungen durch Dritte nach deutschem und europäischem Vergaberecht