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Markus Thier

    Zurechenbarkeit von Retterschäden bei Brandstiftungsdelikten nach dem Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts
    Das japanische Insiderrecht
    • 2016

      Regeln zum Insiderhandel spielten in der japanischen Rechtswirklichkeit jahrzehntelang keine Rolle. Zeitweise galt der japanische Kapitalmarkt als ein „Paradies für Insider“. Erst in jüngerer Vergangenheit hat das Insiderrecht in Japan erhebliche Bedeutung erlangt und findet in der japanischen Wissenschaft und Praxis Beachtung. Markus Thier erschließt das in westlicher Sprache noch wenig behandelte und aufgrund seiner Komplexität schwer zugängliche Feld des japanischen Insiderrechts aus rechtsvergleichender Perspektive. Dabei dienen die ursprünglich aus dem US-amerikanischen Recht entlehnten Regeln zugleich als ein Anschauungsbeispiel für ein legal transplant, welches lange Zeit „totes Recht“ geblieben ist. Die Analyse umfasst die Gründe für die mangelnde Effektivität der Regeln in der japanischen Rechtswirklichkeit und verdeutlicht, wie die übernommenen Regeln in einem sich wandelnden Kontext zu einem praktisch bedeutsamen, eigenständigen Instrument zur Bekämpfung des Insiderhandels fortentwickelt wurden.

      Das japanische Insiderrecht
    • 2009

      Die Arbeit untersucht die Grenzen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Brandstifters für Retterschäden. Retter können im Rahmen des durch den Brandstifter ausgelösten Rettungseinsatzes (konkret) gefährdet, verletzt oder gar getötet werden. Da die Brandstiftung praktisch immer mit einem Rettungseinsatz einhergeht, ist eine Verantwortung des Brandstifters für Retterschäden naheliegend. Da für professionelle Retter höhere Rettungsanforderungen als für private Retter gelten, wird zwischen den beiden Retterarten strikt differenziert. Da eine Rettungsverpflichtung dem Rettungseinsatz seine Freiwilligkeit nimmt, ist eine Verantwortung für Retterschäden grundsätzlich zu bejahen. Der Verantwortungszuschnitt ist jedoch nicht grenzenlos. Sofern der Retter aufgrund eines persönlich vorwerfbaren Fehlers zu Schaden kommt, entfällt der Verantwortungszusammenhang. Die in dieser Arbeit abstrakt gewonnenen Befunde werden anhand von praktischen Beispielsfällen erläutert und vertieft.

      Zurechenbarkeit von Retterschäden bei Brandstiftungsdelikten nach dem Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts