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Jens M. Schubert

    Arbeitsvölkerrecht
    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
    Schwerbehinderung
    Die Behandlung kollektivvertraglicher Normenkollisionen nach Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen
    Aufbruch. Gestalten. Gerecht.
    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
    • Tagtäglich ist von Unternehmensumstrukturierungen zu lesen. Diese haben nicht nur Auswirkungen auf das Geschehen an der Börse, sondern beeinflussen maßgeblich das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein besonderes Problem stellt sich hinsichtlich des Schicksals von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Bei der Frage, wie diese nach Unternehmensumwandlungen weitergelten, werden nationale wie europäische Rechtsquellen untersucht. Im Ergebnis – und dies ist neu – wird auf die Entstehung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen abgestellt, also darauf, wie diese kollektivrechtlichen Werke legitimiert sind. Aus den gefundenen Ergebnissen lassen sich Folgen für den Kollisionsfall ableiten. Die Regel, dass Regelungen des aufnehmenden Unternehmens im Kollisionsfalle stets zu gelten hätten, fand keine Bestätigung. Vielmehr können kollektivrechtliche Normen nur dann andere verdrängen, wenn sie eine bessere Legitimationsbasis vorweisen können. Das Werk richtet sich an Wissenschaftler, Verbandsvertreter und Rechtsanwälte. Jens M. Schubert ist promovierter Volljurist. Nach Tätigkeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Technischen Universität Ilmenau und der Universität Hannover arbeitet er nun als Rechtsanwalt.

      Die Behandlung kollektivvertraglicher Normenkollisionen nach Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen
    • Das Werk richtet sich an die in den Ländern mit der Ausführung des AFBG und BBiG befassten Stellen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Arbeits-, Berufs- und Unternehmensberater: innen, Personalabteilungen in Wirtschaft und Verwaltung, Anwält: innen und Gerichte, die berufsbildenden Schulen, Träger der Ausbildungsstätten, alle angehenden Handwerks- und Industriemeister: innen, Techniker: innen und Teilnehmende an Fortbildungsmaßnahmen. Im ersten Teil des Werks behandelt der informative Praxis-Kommentar das AFBG. Die neue Lieferung berücksichtigt den aktuellen Stand nach dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (Stichwort Qualifizierungsgeld) sowie die Rechtsprechung bis Juli 2024. Neben der jüngsten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung z. B. zur Berücksichtigung von Rundfunkgebühren bei der Förderung, zur Förderfähigkeit von Fortbildungsmaßnahmen oder zum wichtigen Grund beim Abbruch einer Maßnahme findet auch die Entscheidung des BFH aus November 2023 zur steuerrechtlichen Behandlung eines Darlehenserlasses Erwähnung. Der Text enthält die neuesten teilweise aus dem BAföG stammenden Sätze und gibt erstmals eine Gesamtübersicht zu den beruflichen Fördermöglichkeiten sowie zur Berechnung der Förderdauer bei kombinierter Teil- und Vollzeitmaßnahme. Bereits als zukünftige Thematik angesprochen wurden denkbare Änderungen aus geplanten Novellierungen (insbesondere im BAföG-Recht) sowie aus der Vorlage des VG Berlin zum BVerfG zu den BAföG-Sätzen im Vergleich zum Bürgergeld, deren Ergebnis Rückwirkungen auf das AFBG haben kann. Der zweite Teil des Werkes enthält Kommentierungen zum BBiG. Gesetzesziel ist es, sowohl am dualen Berufsbildungssystem festzuhalten als auch das Berufsbildungswesen zu modernisieren und zu flexibilisieren. Die Erläuterungen gliedern sich entsprechend dem Gesetz in: Allgemeine Vorschriften, Berufsbildung, Organisation der Berufsbildung, Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik, Bundesinstitut für Berufsbildung, Bußgeldvorschriften. Prof. Dr. jur. habil. Jens M. Schubert ist apl. Professor für Arbeitsrecht und Europäisches Recht an der Leuphana Universität Lüneburg, Leuphana Law School. Prof. Dr. rer. publ. Torsten Schaumberg ist Professor für Sozialrecht an der Hochschule Nordhausen.

      Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
    • Was behandelt die Europäische Sozialcharta? Welchen Inhalt und welche Bedeutung haben die Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation? Können Rechte für Arbeitnehmer gleichsam Menschenrechte sein? Und sind dies relevante Fragen - für einen Anwalt im Arbeitsgerichtsprozess; - für Studierende in einer Schwerpunktklausur im Arbeitsrecht; - für einen Verbandsvertreter beim Aufstellen politischer Forderungen? Die Antwort lautet ja, auch wenn dies noch viel zu wenig Beachtung in Ausbildung, RA-Weiterbildung und Schrifttum gefunden hat. Das vorliegende Buch ändert dies. Es stellt die verschiedenen Rechtsquellen zum Arbeitsvölkerrecht vor, beschreibt Wechselwirkungen zwischen Völkerrecht, Unionsrecht und innerstaatlichem (Verfassungs-)Recht und zeigt, an welchen Stellen des Arbeitsrechts (individual und kollektiv) das Arbeitsvölkerrecht zur richtigen Lösung führt.

      Arbeitsvölkerrecht
    • Der juris PraxisKommentar SGB III berücksichtigt • die umfangreiche Rechtsprechung und Literatur zum SGB XI • die Schwerpunkte: o Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Zuschüsse, Insolvenzgeld o das neu strukturierte Leistungsrecht o arbeitsmarktpolitische Förderinstrumente o Maßnahmen der Vermittlung, der beruflichen Bildung und Eingliederung o Bezüge zum SGB II o Soziale Sicherung nach EU-Recht o Organisation der Arbeitsverwaltung und Datenschutz • Aktueller Stand 2013: Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union vom 17.06.2013, BGBl I 2013, 1555 m. W. v. 01.01.2014 • Grundlegende Gesetzesänderungen: darunter die zum 01.04.2012 in Kraft getretenen Neuerungen durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011 (BGBl I 2011, 2854) mit folgenden Themen: o Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung o Zuschüsse zur Eingliederung o Leistungen beim Übergang Schule/Ausbildung/Beruf o Berufliche Weiterbildung

      Juris PraxisKommentar SGB
    • Anforderungen an ein modernes kollektives Arbeitsrecht

      Festschrift für Otto Ernst Kempen

      • 432 Seiten
      • 16 Lesestunden

      Zur Rechtsmaterie des kollektiven Arbeitsrechts wird intensiv diskutiert und manches steht auf dem Prüfstand, wie man es kaum in anderen Rechtsgebieten findet. Die intensive Nutzung von Leiharbeit und Werkverträgen durch Unternehmen, Rechtsprechungsentwicklungen zur Tariffähigkeit, Tarifeinheit oder Differenzierungsklausel, rechtspolitische Diskussionen insbesondere zum flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn sowie sich ändernde unionale Vorgaben stehen hier beispielhaft. Anlässlich des 70. Geburtstages von Otto Ernst Kempen und bezugnehmend auf dessen œuvre haben Freunde und Weggefährten zu solchen Themen Stellung bezogen, und zwar nicht nur beschreibend, wiederholend, sondern lösungsorientiert und nach vorne schauend. Denn es geht um die „Anforderungen an ein modernes kollektives Arbeitsrecht“.

      Anforderungen an ein modernes kollektives Arbeitsrecht