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Sebastian Kluckert

    Gesetzliche Krankenkassen als Normadressaten des europäischen Wettbewerbsrechts
    Zuwendung und Gesetz
    • 2018

      Zuwendung und Gesetz

      insbesondere zu Grund und Grenzen der Außenwirkung von Haushaltsgesetz und Haushaltsplan

      Sebastian Kluckert ergründet die normativen Steuerungspotentiale für die Vergabe von Subventionen und anderen Zuwendungen. Dazu nimmt er einen Bereich staatlicher Tätigkeit in den Blick, in dem einem mit dem „Gesetz im nur formellen Sinne“ eine eigene Normspezies begegnet. Dieser wird apriorisch die Eigenschaft abgesprochen, im Verhältnis zwischen Bürger und Staat verbindliche Regelungen zu setzen, sie soll zugleich aber in Gestalt des Haushaltsplans eine ausreichende Rechtsgrundlage bilden. Vor dem Hintergrund, dass die Struktur des Haushalts(verfassungs)rechts in ihren wesentlichen Elementen seit dem Konstitutionalismus mehr oder weniger unverändert geblieben ist, wird eine moderne Theorie entwickelt, die eine Steuerung der Zuwendungsvergabe über den Haushaltsplan auch mit verbindlicher Außenwirkung ermöglicht und legitimiert, zugleich aber vermeidet, dass bisherige Pfade vollkommen verlassen werden.

      Zuwendung und Gesetz
    • 2009

      Sebastian Kluckert untersucht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, insbesondere nach den Urteilen AOK Bundesverband und FENIN, ob und inwiefern deutsche gesetzliche Krankenkassen noch Normadressaten des Europäischen Wettbewerbsrechts sein können. Zugleich vertieft er die dogmatischen Grundlagen des wettbewerbsrechtlichen Unternehmensbegriffs im allgemeinen sowie im Bereich der sozialen Sicherheit. In Exkursen arbeitet er dabei die Parallelen und Unterschiede zum deutschen Kartellrecht heraus. Der Autor untersucht im einzelnen die verschiedenen angebots- und nachfrageseitigen Tätigkeiten von Krankenkassen. Dabei beleuchtet er, wie sich Festbeträge, Mehrkostenregelungen, Festzuschüsse, Wahltarife, Finanzierungsregelungen oder Zusatzkrankenversicherungsangebote auf die wettbewerbsrechtliche Normadressatenstellung / Unternehmenseigenschaft auswirken. Im Ergebnis zeigt sich, daß Krankenkassen auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH nur hinsichtlich bestimmter Tätigkeiten keine Normadressaten des Europäischen Wettbewerbsrechts sind, dagegen in vielen Tätigkeitsbereichen die Art. 81 ff. EG zu beachten haben. Die Arbeit berücksichtigt dabei schon die Rechtslage nach Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetztes (Gesundheitsreform 2007).

      Gesetzliche Krankenkassen als Normadressaten des europäischen Wettbewerbsrechts