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Bernhard A. Koch

    Damage caused by genetically modified organisms
    Economic Loss Caused by Genetically Modified Organisms
    Die Sachhaftung
    Unterlassungsklagen im US-amerikanischen Leistungsstörungsrecht
    Unterlassungsansprüche aus mietvertraglichen Verboten
    • 1999

      Die Arbeit basiert auf der Überzeugung, dass alle vertraglichen Pflichten, selbst wenn sie einer anderen Pflicht dienen, eine Grundlage für einen direkten Erfüllungsanspruch darstellen können. Grundsätzlich sollte jedem Verbot ein Unterlassungsanspruch zugeordnet werden können. Die Durchsetzbarkeit dieser Ansprüche sollte sich nicht primär nach der Einstufung der zugrundeliegenden Pflicht richten, sondern nach einem Vergleich der Positionen beider Parteien, wie sie im Vertrag festgelegt und im Konflikt dargestellt sind. Der Autor untersucht drei konkrete Vertragspflichten und sammelt Argumente aus der deutschen Judikatur, um die wechselseitigen Interessen zu bestimmen und abzuwägen. Im Fokus stehen Unterlassungsklagen zu mietvertraglichen Nebenpflichten, entschieden nach § 550 BGB, das oft als Beispiel für gesetzlich verankerte vertragliche Unterlassungsansprüche herangezogen wird. Die rechtliche Situation in Österreich, die durch spezifische Regelungen beeinflusst wird, wird gesondert behandelt. In einem rechtsvergleichenden Exkurs werden die Rechte der USA betrachtet, die vertragliche Ansprüche anders systematisieren, jedoch ähnliche Ergebnisse erzielen. Die ausgewählten amerikanischen Entscheidungen zeigen eine offene, aber geordnete Interessenabwägung. Abschließend diskutiert der Autor, inwieweit das entwickelte Modell der Interessenabwägung auf mietvertragliche Unterlassungsansprüche verallgemeinert werden kann.

      Unterlassungsansprüche aus mietvertraglichen Verboten
    • 1996

      Diese Untersuchung zeigt die Möglichkeiten der direkten Durchsetzung von vertraglichen Unterlassungspflichten in den U. S.-amerikanischen Rechten auf. Unterlassungsansprüche haben dort, ebenso wie andere Erfüllungsansprüche, ihre Grundlage in der Tradition der equity, der auch heute noch jene Voraussetzungen entspringen, die für die gerichtliche Anordnung eines bestimmten Verhaltens erfüllt werden müssen. Solche Verhaltensbefehle, die sogenannten injunctions, ob zum Zwecke von einstweiligem oder von endgültigem Rechtsschutz, ergehen nur, wenn der Kläger ein besonderes Interesse gerade am geschuldeten Verhalten hat. Da sich diese Rechtsbehelfe historisch als Ausnahme zu den klassischen Geldersatzklagen entwickelt haben, wird auch auf letztere kurz Bezug genommen. Ebenso nur im Überblick dargestellt werden die vertragsrechtlichen Grundlagen der Klagen, insbesondere die verschiedenen Arten von Leistungsstörungen. Beispiele aus dem Liegenschafts-, Miet- und Arbeitsrecht demonstrieren, wie die den Ansprüchen zugrundeliegenden Vertragspflichten in der Praxis ermittelt werden.

      Unterlassungsklagen im US-amerikanischen Leistungsstörungsrecht
    • 1992

      Die Sachhaftung

      Beiträge zu einer Neuabgrenzung der sogenannten Gefährdungshaftung im System des Haftungsrechts.

      Die Sachhaftung