Zeitschrift für Kultur- und Kollektivwissenschaft
Jg. 5, Heft 2/2019




Jg. 5, Heft 2/2019
Verteidigung und Kritik des Widerstandsrechts seit der europäischen Aufklärung
Das Widerstandsrecht des Bürgers gegen die Staatsgewalt spielt eine zentrale Rolle bei der Legitimierung des Verfassungsstaates am Ende des 18. Jahrhunderts. Dabei tut sich gerade die klassische deutsche Philosophie schwer mit seiner Akzeptanz. Liberales Fortschrittsdenken und sozialrevolutionäre Bewegungen führen im 19. Jahrhundert zu neuen Konstellationen des Streits. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts berufen sich sowohl Propagandisten totalitärer Bewegungen als auch Kräfte der „résistance“ auf dieses Recht. In der Gegenwart sind es vor allem Formen des bürgerlichen Ungehorsams und der internationalen Protestbewegungen, die neue Fragen nach der Rechtfertigung von Verweigerung und Widerstand aufwerfen. Der Band beleuchtet den Streit um das Widerstandsrecht und seine Rolle in der jüngeren Geschichte aus der Perspektive von Philosophen, Historikern, Politologen und Verfassungsrechtlern.
Gemeinsame Aktivitäten, von spontanem Kooperieren von zwei Akteuren bis zum Handeln in oder von in komplexer Weise organisierten Kollektiven, gehören zu den Grundphänomenen des alltäglichen menschlichen Lebens. Diese Untersuchung ist den zentralen handlungstheoretischen und sozialontologischen Problemen gewidmet, die diese Phänomene aufwerfen. Es wird unter Rekurs auf neuere Literatur zu kollektiver Intentionalität und Sozialontologie ein systematischer Vorschlag zur Individuation kollektiver Handlungen, zur Intentionalität gemeinsamen Handelns und zur Akteurschaft von Kollektiven entwickelt. Die Hauptthese dieses Vorschlags ist kritisch gegen Spielarten reduktionistischer und individualistischer Analysen gewendet und besagt, dass kollektives Handeln nur dann adäquat analysiert werden kann, wenn die Vorstellung, es sei durch Zusammensetzungen aus für sich vollständig bestimmten individuellen Handlungen und Absichten gekennzeichnet, aufgegeben wird. Im Einzelnen wird für eine nicht-reduktive Analyse gemeinsamer Handlungsabsichten sowie für die Auffassung argumentiert, dass bestimmte Kollektive eine Art interner Struktur aufweisen, die ihre Anerkennung als Akteure rechtfertigt.