Egbgb/Ipr
Artikel 13-17B Egbgb






Artikel 13-17B Egbgb
Brüssel Ia-VO
Der Band I der 5. Auflage des Großkommentars zum Europäischen Zivilsprozess- und Kollisionsrecht bietet eine umfassende Kommentierung des internationalen Zuständigkeits- und Anerkennungsrechts in Zivilsachen. Er reflektiert die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung des EuGH sowie nationaler Gerichte vieler Mitgliedstaaten seit der letzten Auflage zur Brüssel Ia-Verordnung. Besonders betont werden die relevanten Gerichtsstände in den Bereichen Verbraucher-, Versicherungs- und Arbeitsrecht, die eine kontinuierliche Präzisierung erfordern.
Wie fest ist die Bindung an ein gegebenes Wort? Anders gefragt: Welche Möglichkeiten hat man, sich von einem gegebenen Wort wieder zu lösen? Die Rechtsordnung stellt dafür verschiedene Institute bereit, die Teil eines Systems sind. Peter Mankowski stellt dieses System erstmals vollständig und umfassend dar und arbeitet den Sinn einzelner Regelungen mit Anreizargumenten heraus. Auf diesem Wege erscheinen auch altbekannt gewähnte Vorschriften wie z. B. der § 119 BGB oder der § 122 BGB in einem neuen Licht. Das Recht der Willenserklärung wird so in seiner modernen Form präsentiert, indem es auch von der Ökonomischen Analyse her erschlossen wird. Dabei werden nicht nur die Gründe betrachtet, warum man sich von seinem Wort wieder lösen kann, sondern auch die weiteren Folgen. Ein wichtiger Punkt ist zudem die Frage nach der Parteidisposivität von Beseitigungsrechten. Der Autor widmet sich abschließend der Frage, in welchem Umfang materielle Schutzgründe über das geschriebene Recht hinaus Beseitigungsrechte tragen. Dabei erweist sich ein Beseitigungsrecht als bester Weg zum Ausgleich struktureller Unterlegenheit. Die Bindung an das eigene Wort ist ein Eckpfeiler jeder Wirtschaftsordnung. Der vorliegende Band ist der Erforschung ihrer Grenzen gewidmet.
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Rechtskultur ist ein zentraler Begriff in Recht und Gesellschaft. Was aber ist Rechtskultur? Wie entsteht Rechtskultur? Welche Facetten hat Rechtskultur? „Rechtskultur“ ist ein Versuch, Antworten, Konturen und Strukturen zu entwickeln. Peter Mankowski will dabei keine Großtheorie aufstellen, sondern Zusammenhänge aufzeigen. Er bietet im Kern eine rechtsvergleichend-anekdotische Annäherung an einen schwierigen und vielschichtigen Begriff. Dabei will er Anstöße geben und anregen. Rechtskultur steht in gesellschaftlichen, religiösen und ideologischen Traditionen. Rechtskultur ist dynamisch. Sie muss versuchen, mit gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen Schritt zu halten. Rechtskultur speist sich aus der Wahrnehmung der Laien, vermittelt durch Bilder in Medien, ebenso wie aus dem Selbstverständnis der Juristen. Rechtskultur bezieht sich auf den Einzelnen ebenso wie auf dessen Verhältnis zu Gemeinschaften. Rechtskultur zeigt sich in internationalen Kontexten. Rechtskultur ist so bunt und vielgestaltig wie das Recht und das Leben selber. Die Arbeit wurde von der Universitätsgesellschaft Hamburg mit dem Berenberg Preis für Wissenschaftssprache 2018 ausgezeichnet.
Europäische Insolvenzverordnung 2015
Die neue EuInsVO umfassend kommentiert Zum Werk Der Kommentar stellt umfassend und praxisorientiert die ab 26.6.2017 geltende Neufassung der Europäischen Insolvenzordnung (VO (EU) vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren (Neufassung), ABlEU v. 5.6.2015, L 141/19) dar. Er bietet dem Leser schon jetzt alle notwendigen Informationen zur Neufassung und den sich damit ergebenden Änderungen. Umfassend und fundiert aufgearbeitet wird sowohl die weiterhin relevante in- und ausländische Rechtsprechung und Literatur zur EuInsVO alte Fassung als auch die neueste in- und ausländische Literatur zur Neufassung. Vorteile auf einen Blick - detaillierte Kommentierung zur neuen EuInsVO - aktuell, umfassend und fundiert - arbeitet auch Rechtsprechung und Literatur aus anderen EU-Mitgliedstaaten umfassend auf Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Richter und Praktiker.
Internationales Privatrecht gilt als unpolitisch. Die Realität hat indes längst das Gegenteil erwiesen. In immer stärkerem Maße kämpfen Interessengruppen auch im IPR für ihre Partikularinteressen. Dies hat sich insbesondere auf der europäischen Ebene erwiesen. Dort kämpfen nicht selten bestimmte Staaten für die Interessen einzelner Branchen, die ihn ihnen jeweils besonders stark sind. Die Rom I- und die Rom II-Verordnung – das europäische IPR der vertraglichen und der außervertraglichen Schuldverhältnisse – sind voller Regeln, aus denen man solche Einflussnahme ablesen kann. Oft sind sie versteckt, und oft findet man sie in Ausnahmeregeln, die auf die Interessen bestimmter Branchen zugeschnitten sind. Insbesondere der Finanzsektor hat seine Interessen wohl zu wahren gewusst. Noch dem Kampf um die Rechtswahl wohnt ein Kräftemessen inne. Eine systematische und nicht nur punktuell ansetzende Analyse der rechtspolitischen Fragen rund um die Rom I- und die Rom II-VO fehlt bisher. Diese Lücke wird jetzt geschlossen.
Article-by-Article Commentary
Handel und Wandel sind seit jeher international und grenzüberschreitend. Sie erheben sich über nationale Grenzen und brauchen daher internationale Rechtsrahmen. Viele Akteure bemühen sich darum, solche Rechtsrahmen zu schaffen. Einige Regelwerke davon sind wirklich bedeutsam geworden und prägen den Welthandel seit Jahrzehnten. Kauf und Transport sind die wichtigsten Zweige des Welthandels, für die es akzeptierte internationale Regelwerke gibt. Dienstleistungen, Finanzierung und Kreditsicherheiten befinden sich auf einem guten Weg dorthin. Soft law und Handelsklauseln ergänzen völkerrechtliche Verträge. Internationale Regelwerke verlangen nach einer internationalen Sicht und einer internationalen Handhabung. Auch sie müssen nationale Grenzen hinter sich lassen. Ihr Zusammenspiel ist geprägt durch die wirtschaftlichen Zusammenhänge. Der neue Kommentar analysiert Artikel für Artikel UN-Kaufrecht samt VerjährungsÜbk. (CISG) UNIDROIT-Prinzipien Incoterms © CMR CIV / CIM Montrealer Übereinkommen Budapester Übereinkommen (CMNI) HandelsvertreterRL VerzugsRL Cape Town Convention UCP/ERA 600) Besonders charakteristisch ist das Zusammenspiel von Praxis und internationaler Perspektive. Der Blick gilt besonders Dynamik und Fortentwicklung. Der Kommentar vereint vieles, was sonst getrennt gesehen wird und doch Teil einer wirtschaftlichen Gesamttransaktion ist. Das ist ein neuer Anspruch. Mit einem Griff hat man alles, was man braucht. (Fast) Alles in einer Hand!
Die Festschrift für Ulrich Magnus würdigt einen besonderen Rechtsgelehrten, der mit seinem außergewöhnlich tiefen und umfangreichen wissenschaftlichen Werk national und international Maßstäbe gesetzt hat. Zu seinem 70. Geburtstag am 19. Februar 2014 ehren ihn Freunde, Kollegen und Weggefährten aus dem In- und Ausland mit Beiträgen zu den Hauptgebieten seines Wirkens. Neben Grundfragen des Haftungsrechts aus rechtsvergleichender Perspektive stehen Fragen des Einheitsrechts. Breiten Raum nimmt auch das Internationale Privat- und Prozessrecht ein. Abgerundet wird die Festschrift durch eine Reihe von Beiträgen, die verschiedene Facetten der Europäisierung und Internationalisierung von Rechtsregeln behandeln. Die Festschrift für Ulrich Magnus ist deshalb für jeden, der mit internationalen Zivilrechtsfragen befasst ist, uneingeschränkt zu empfehlen. The „Festschrift in Honour of Ulrich Magnus“ provides you with contributions in English and German Language on Uniform Sales Law, comparative aspects of liability law, Private International Law and judicial proceedings that are highly worth reading.