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Josef Zintl

    Reform und Reformbedarf im Rahmen des § 2325 BGB
    Handbuch der Testamentsgestaltung
    Ausbildungskosten als berücksichtigungsfähiger Aufwand im Steuerrecht?
    • Die Abhandlung geht der Frage nach, inwieweit Ausbildungskosten steuerlich berücksichtigungsfähig sind. Dabei legt der Verfasser einen Schwerpunkt auf die Frage nach der Abziehbarkeit der Kosten für ein Fernstudium. Die maßgeblichen Kriterien, die für bzw. gegen eine steuerliche Geltendmachung von Ausbildungskosten sprechen, werden auf der Basis der Rechtslage nach § 12 Nr. 5 EStG in der Fassung des AOÄndG vom 21. Juli 2004 und unter besonderer Einbeziehung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 18. Juni 2009 erörtert. Der Autor beschäftigt sich danach - auch unter Verwendung einer umfangreichen Graphik - vertieft mit der Berücksichtigungsfähigkeit von typischen Aufwendungen für ein Studium an der Fern-Universität in Hagen in Abhängigkeit vom jeweiligen Hörerstatus. Anschließend erfolgt eine steuerliche Wirkungsanalyse, in der anhand einer Veranlagungssimulation die Inkonsequenzen der Rechtslage nach dem AOÄndG aufgezeigt werden. Schließlich zeigt der Verfasser Verbesserungsvorschläge de lege ferenda auf, um abschließend einen Ausblick auf die Auswirkungen der beiden Urteile des BFH vom 28. Juli 2011 zu wagen.

      Ausbildungskosten als berücksichtigungsfähiger Aufwand im Steuerrecht?
    • Zum Werk Die vorliegende Dissertation untersucht die Auswirkungen der durch die Erbrechtsreform 2010 erfolgten Modifikation der Vorschrift des § 2325 BGB auf den bisherigen Streitstand, um auf dieser Basis weitergehende Reformvorschläge zu unterbreiten. Dabei liegen Schwerpunkte auf der Analyse der sog. Abschmelzungslösung sowie der Frage des Fristbeginns bei Schenkungen unter Vorbehalt. Das Verhältnis von Pflichtteilsergänzungsansprüchen zu gemeinwohlorientierten Zuwendungen wird ebenso erörtert wie die verfassungsrechtliche Problematik des § 2325 BGB. Es werden durchgängig Bezüge zum gesellschafts- und rechtspolitischen Kontext hergestellt. Zielgruppe Für Rechtswissenschaftler, insbesondere mit Schwerpunkt Erbrecht und Verfassungsrecht, darüber hinaus Politikwissenschaftler und Soziologen.

      Reform und Reformbedarf im Rahmen des § 2325 BGB