Nicht objektivierbare Gesundheitsschäden fordern das Rechtssystem heraus. Die Betroffenen klagen über Beschwerden, die sich medizinisch nicht ohne Weiteres nachweisen lassen. Haben diese Menschen Anspruch auf eine Invalidenrente? Das schweizerische Bundesgericht hat für die Kategorie von pathogenetisch-ätiologisch syndromal unklaren Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage eine spezielle Anspruchsordnung entwickelt. Der Gesetzgeber knüpfte mit der IV-Revision 6a daran an. Das vorliegende Gutachten analysiert die Vereinbarkeit der heutigen Rechtslage mit der EMRK. Es verarbeitet die aktuelle Strassburger Rechtsprechung zum Diskriminierungsverbot, dem Recht auf Privat- und Familienleben sowie dem Recht auf ein faires Verfahren.
Matthias Kradolfer Bücher



Das Sozialversicherungsrecht begleitet den Menschen sprichwörtlich «von der Wiege bis zur Bahre» und gewinnt fortwährend an Praxisrelevanz. Das vorliegende Werk führt in das schweizerische Bundessozialversicherungsrecht ein, welches sich aus mehr als zehn Einzelgesetzen zusammensetzt. Das Buch bietet einen Überblick über die Rechtslage und berücksichtigt dabei auch die Rechtsprechung. Die wichtigsten Bundesgerichtsurteile werden auszugsweise wiedergegeben, was zum einen die Praxisnähe sicherstellt, zum anderen einen raschen Überblick über die relevanten Grundsätze verschafft. Beispiele, zahlreiche grafische Darstellungen und tabellarische Ansichten veranschaulichen die komplexe Materie. Verständnisfragen am Ende eines jeden Kapitels erlauben die Überprüfung des eigenen Wissens. Das Buch richtet sich in erster Linie an Studierende und Personen, die sich auf das Anwaltsexamen vorbereiten; es kann aber auch dem Praktiker dienen, um innert kürzester Zeit einen Überblick über die Rechtslage und die relevante Rechtsprechung zu gewinnen.
Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein tragender Grundsatz des modernen Rechtsstaats. In der Schweiz dauerte es - nach den zwiespältigen Erfahrungen der Helvetik (1798-1803) - bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts, bis der moderne Rechtsstaat und mit ihm die richterliche Unabhängigkeit Gestalt gewannen. Die Verfeinerung der normativen Prinzipien stiess auf schwierige gesellschaftliche Voraussetzungen. Unter den Bedingungen einer patrimonialen Honoratiorenherrschaft stand die Unabhängigkeit der Justiz auf ausgesprochen tönernen Füssen. Die Rechtsprechung war ein probates und höchst effizientes Instrument, um soziale und politische Privilegien sowie die darauf beruhende Gesellschaftsordnung zu verteidigen. Der obrigkeitliche Wille dazu bestand nach 1803 fort, ungeachtet allmählich abflachender Herrschaftsstrukturen. Die vorliegende Studie untersucht, wie sich die Rechtsprechung seit Zusammenbruch des Ancien Régime in der Eidgenossenschaft zu einem formal-rationalen Rechtswesen im Sinne Max Webers ausdifferenzierte. Sie verfolgt strukturhistorische sowie ideengeschichtliche Prozesse und verifiziert diese konkret anhand der Justizgeschichte des Kantons St. Gallen.