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Frederike Mareile Kerl

    Die geschmacksmusterrechtliche Ersatzteilfrage: Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit einer Reparaturklausel
    • 2011

      Trotz der Harmonisierung der nationalen Geschmacksmusterrechte in der Union bleibt die Frage offen, ob für Must-match – Bauelemente, deren Erscheinungsform von der Gestaltung des Gesamterzeugnisses abhängt, Schutz gewährt werden sollte und ob dieser Schutz auch Reparaturersatzteile umfassen sollte. Ein Vorschlag der Europäischen Kommission, der derzeit dem Rat der Europäischen Union vorliegt, sieht eine Schutzbeschränkung für Must-match - Bauelemente vor, die besagt, dass Ausschließlichkeitsrechte nicht gegenüber Reparaturersatzteilen geltend gemacht werden können. Dieser Vorschlag wird insbesondere von der Automobilindustrie kritisiert, da es um die Frage geht, ob der Ersatzteilmarkt monopolisiert oder für unabhängige Hersteller geöffnet werden soll. Die vorliegende Arbeit entkräftet die rechtliche Kritik und argumentiert, dass die Reparaturklausel notwendig und sinnvoll ist. Sie untersucht den aktuellen Stand des Geschmacksmusterschutzes für Must-match – Bauelemente in der Union und diskutiert, ob eine Sonderregelung erforderlich ist oder ob ein umfassender Schutz, wie er in Deutschland gewährt wird, zu besseren Ergebnissen führt. Dabei wird das Verhältnis zwischen unbeschränktem Schutz für Must-match – Bauelemente und dem Prinzip der Wettbewerbsfreiheit im Kontext des Schutzzwecks des Geschmacksmusterrechts betrachtet und die Reparaturklausel mit den Vorgaben für eine sinnvolle Ausgestaltung der Schutzbeschränkung abgeglich

      Die geschmacksmusterrechtliche Ersatzteilfrage: Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit einer Reparaturklausel