Der portugiesische Verfassungsgerichtshof wird im Kontext seiner bedeutenden Judikatur zu Sparmaßnahmen, die aufgrund internationaler Verpflichtungen eingeführt wurden, beleuchtet. Die Analyse umfasst nicht nur diese Entscheidungen, sondern auch die umfassende thematische Bandbreite der Kammer. Zudem wird die verfassungs- und einfachgesetzliche Grundlage des Gerichtshofs behandelt, wodurch ein tiefgehendes Verständnis seiner Funktionsweise und seiner Rolle im EU-Rechtsrahmen vermittelt wird.
Dimitrios Parashu Bücher






Kompendium zum Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
Darstellung
- 120 Seiten
- 5 Lesestunden
Das Werk dient als umfassendes Kompendium zum neuen Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetz (NPOG) und verbindet theoretische Grundlagen mit praktischen Lernkontrollen. Es ist strukturiert nach den Abschnitten des Gesetzes und bietet didaktisch aufbereitete Inhalte, die durch abschließende Fragen zur Wiederholung ergänzt werden. Der Autor, Dr. iur. Dimitrios Parashu, MLE, ist als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover tätig.
Nach Absetzung der Wittelsbacher-Dynastie wahlte die Hellenische Nationalversammlung 1863 Prinz Vilhelm von Danemark unter dem Namen Georgios I. zum nachsten griechischen Monarchen. Dieselbe Nationalversammlung verabschiedete 1864 eine neue Verfassung, welche das Leben Griechenlands uber mehrere Dekaden beeinflussen sollte. Das vorliegende Werk beschaftigt sich mit der praktischen Anwendung der den Monarchen betreffenden Verfassungsbestimmungen und bietet Einblicke in die insgesamt als positiv zu rezipierende Regierungszeit Georgios I.
Die Einfuhrung des rumanischen Verfassungsgerichtshofes gehort zu den wesentlichsten Errungenschaften der aktuellen Verfassung Rumaniens (1991/2003); diese Kammer hat seither, vermoge ihrer verschiedenen Kompetenzen, einen hohen Einfluss auf die rumanische Rechtsentwicklung genommen. Im Rahmen der hiesigen Arbeit soll insbes. die Analyse von 50 Judikaten des Verfassungsgerichtshofes aus den letzten Dekaden dies effektiv unterstreichen.
Völkerrecht ad absurdum: der Prespes-Vertrag
Zugleich Bezugnahme zu aktuellen Problemen hellenischer Verfassungspraxis
Das vorliegende Werk behandelt den höchst problematischen Prespes-Vertrag; neben diesem Eingangstopos werden bestimmte staatsrechtliche und staatspolitische Pathologien auf hellenischer Seite, welche sich im Stadium der Aushandlung dieses völkerrechtlichen Vertrages äußerten, dargestellt und einschlägige Heilungsmöglichkeiten präsentiert.
Das vorliegende Werk beschäftigt sich mit der Geschichte, den verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Grundlagen sowie einer repräsentativen Auswahl an Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes der Zyprischen Republik (1960-63), dessen - ex constitutione unabhängiger - Präsident Ernst Forsthoff war.
Das vorliegende Werk beinhaltet didaktisch portionierte Kurzanalysen des europäischen und des deutschen Kartellrechts, wobei dem geneigten Leser sowohl die zentralen Sachtopoi des materiellen Wettbewerbsrechts, des Kartellverfahrensrechts und der Fusionskontrolle als auch diverse EU-Gruppenfreistellungsverordnungen näher dargebracht werden.
Das vorliegende Werk ist im Lichte der nach wie vor schwelenden hellenischen Finanz- und Wirtschaftskrise entstanden, zu welcher sich seit 2015 auch eine verstärkte politische Krise im Lande gesellt hat. Eine sinnvolle parteiübergreifende Kooperation erscheint als kaum möglich. Anhand von zwei ausgearbeiteten Gedanken bezüglich möglicher staatspolitischer Konkordanzzusätze für die aktuelle Verfassung der Hellenischen Republik -- konkret zum einen der konstitutionellen Reanimierung eines 1975 ursprünglich auf Verfassungsebene normierten, überparteilichen Rates, und zum anderen der Aufnahme von Elementen einer Konkordanzregierung in den Verfassungstext -- wird versucht, Vorschläge für die Überwindung der bezeichneten politischen Krise zu formulieren.
Das vorliegende, kurze Werk stellt in drei Etappen zunächst Elemente der indonesischen Verfassungsgeschichte ab 1945, dann der indonesischen Exekutive namentlich nach 2002 sowie schließlich der indonesischen Verfassungsgerichtsbarkeit vor. Exekutive und Verfassungsgerichtsbarkeit nach 2002 haben für eine Verbesserung des staatsrechtlichen status quo vor Ort sorgen können. Konkreter hat der aktuell geltende Verfassungstext Indonesiens insbes. Änderungen auf dem Feld der Exekutive geschaffen, um altbekannte Präsidialstrukturen aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zukünftig vermeiden zu können; ferner hat er die Einführung eines Verfassungsgerichtshofes für Indonesien mit sich gebracht, welcher durch seine Rechtsprechung das dortige Rechtssystem nachhaltig zu konsolidieren vermag.