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Iole Fargnoli

    Das Vermächtnis der Römer
    Eugen Huber und die romanistische Grundlage des Schweizer Kaufrechts
    Die Macht der Tradition im Dienstbarkeitsrecht und Eugen Huber
    Willkür und Freiheit im römischen und schweizerischen Erbrecht
    Sklaverei und Recht: zwischen römischer Antike und moderner Welt
    Anschauungen römischer Juristen und deren Fortwirken bis in das geltende schweizerische Recht
    • Das römische Recht ist Juristenrecht. In den Händen der Juristen lagen die Handhabung und die Fortentwicklung des Rechts. Obwohl der Fokus auf Gutachten zu einzelnen Fallproblemen lag, formulieren einige der überlieferten Texte Rechtsätze, Begriffsbildungen oder Erkenntnisse. Zu diesem Thema hat am 16. und 18. Mai 2018 unter dem Titel «Anschauungen römischer Juristen und deren Fortwirken bis in das geltende schweizerische Recht» am Romanistischen Institut der Universität Bern ein Seminar stattgefunden. Dafür und für diesen Band der Schriftenreihe zu Eugen Huber sind vor allem diejenigen römischen Auffassungen ausgewählt worden, deren Vermächtnis im heutigen Privatrecht besonders evident sind. Der rechtshistorische Vergleich zeigt, wie fruchtbar das römische Recht für das Verständnis der Entscheidungen des Schweizer Gesetzgebers ist.

      Anschauungen römischer Juristen und deren Fortwirken bis in das geltende schweizerische Recht
    • Das Recht auf persönliche Freiheit ist ein relativ neues juristisches Konzept, das erst seit etwa zweihundert Jahren anerkannt wird. Zuvor wurde Sklaverei über Jahrtausende hinweg in nahezu allen bekannten Gesellschaften als legitim betrachtet. Diese Tatsache, dass Versklavung Teil von Rechtsordnungen war, erscheint heute paradox, war jedoch ein fester Bestandteil der Menschheitsgeschichte. Der vorliegende Band thematisiert die aus diesem Widerspruch resultierenden Fragen. Experten aus den Bereichen römisches Recht, Völkerrecht, Alte Geschichte sowie Neuzeit-Historiker und Literaturwissenschaftler untersuchen, wie vergangene Gesellschaften die Freiheitsberaubung, die heute als Verbrechen gilt, in ihr rechtliches Denken integrierten. Zu den Beiträgen gehören unter anderem Walter Kälin, der die Herausforderungen der Sklaverei für das Völkerrecht analysiert, und Antonio Saccoccio, der sich mit römischer Sklaverei im Kontext von ius gentium und ius naturale beschäftigt. Daniel Vaucher beleuchtet die Sklaverei in den vorkonstantinischen Kirchenordnungen, während Linda De Maddalena die Spuren des römischen Rechts im Code Noir untersucht. Michael Zeuske diskutiert die transrechtliche Sklaverei in der Neuen Welt, und Fábio Siebeneichler de Andrade behandelt die rechtlichen Regelungen in Brasilien bis zur Abolition. Ulfried Reichardt und Hans Fässler thematisieren die Auseinandersetzung über Sklaverei in der US-amerikanischen Literatur

      Sklaverei und Recht: zwischen römischer Antike und moderner Welt
    • Unter dem Titel Willkür und Freiheit im römischen und schweizerischen Erbrecht hat am 3./5. Mai 2017 ein Seminar am Romanistischen Institut der Universität Bern stattgefunden. Der vorliegende Band enthält einige Beiträge aus diesem rechtsvergleichenden Seminar. Die Beiträge setzen sich mit dem erweiterten Umfeld der Redaktionsarbeit von Eugen Huber auseinander. Zudem bot der vom Bundesrat zur Revision des Erbrechts verabschiedete Vernehmlassungstext die Möglichkeit, rechtsvergleichend auch die aktuellsten Vorschläge des Bundesrates punktuell einem Quervergleich zu unterziehen. Der rechtshistorische Vergleich zeigt, wie ergiebig das römische Recht nach wie vor für das Verständnis der Entscheidungen des Gesetzgebers und auch des modernen Rechts sein kann.

      Willkür und Freiheit im römischen und schweizerischen Erbrecht
    • Am 4./6. Mai 2016 hat unter dem Titel «Dienstbarkeiten einst und heute» am Romanistischen Institut der Universität Bern ein Seminar stattgefunden, welches – auf den Spuren Eugen Hubers gehend – rechtsvergleichende Bearbeitungen des Themas des Dienstbarkeitsrechts unternommen hat. Einige Beiträge aus diesem sehr fruchtbaren Seminar sind nochmals umgearbeitet worden und werden einer breiteren Öffentlichkeit mit dem vorliegenden Band zugänglich gemacht. Anders als bei den bisherigen Bänden wird damit nicht eine Primärquelle von Eugen Huber ediert, sondern in einem Sammelband das erweiterte Umfeld einer Ausleuchtung unterzogen.

      Die Macht der Tradition im Dienstbarkeitsrecht und Eugen Huber
    • Erstmals bietet dieser Band der Eugen Huber Reihe einen Überblick über die Beschäftigung Eugen Hubers mit der Rezeption des römischen Rechts, aber auch seine Funktionsweise für das moderne Recht. Am 6./8. Mai 2015 hat unter dem Titel «Kaufrechtliche Probleme im römischen Recht und heute» am Romanistischen Institut der Universität Bern ein Seminar stattgefunden, welches – auf den Spuren Eugen Hubers gehend – rechtsvergleichende Bearbeitungen des Themas des Kaufrechts unternommen hat. Einige Beiträge sind – nach einem grundlegenden einleitenden Referat von Frau Prof. Dr. Iole Fargnoli – nochmals umgearbeitet und in diesem Band vereint worden. Anders als bei den bisherigen Bänden wird damit nicht eine Primärquelle von Eugen Huber ediert, sondern in einem Sammelband das erweiterte Umfeld einer Ausleuchtung unterzogen.

      Eugen Huber und die romanistische Grundlage des Schweizer Kaufrechts
    • Das Vermächtnis der Römer

      • 382 Seiten
      • 14 Lesestunden

      Keine andere Rechtsordnung hat Europa so stark geprägt wie das Römische Recht. Die Beiträge in diesem Band widmen sich aus juristischer wie nichtjuristischer Perspektive diesem Phänomen. Ein Buch für Spezialisten des Römischen Rechts oder dessen Geschichte und Nachwirkung, aber auch Historiker, Theologen, Sprachwissenschaftler sowie Vertreter anderer Disziplinen.

      Das Vermächtnis der Römer
    • Der interdisziplinäre Band sammelt die Beiträge der Tagung, die am 13.–14. Juni 2013 an der Universität Bern aus Anlass von Lotmars Berufung auf den Lehrstuhl für Römisches Recht vor 125 Jahren stattgefunden hat. Mit Blick auf seine beiden wissenschaftlichen Schwerpunkte suchen die Beiträge der international renommierten Römischrechtler und Arbeitsrechtswissenschaftler vor allem folgende Fragen zu beantworten: Welches war Philipp Lotmars Methode in seinem römischrechtlichen Werk, und in welchem Verhältnis steht dieses Oeuvre zur Pandektistik? Welche Rolle spielt das Römische Recht im arbeitsrechtlichen Schrifttum von Lotmar? Was hat das heutige Arbeitsrecht ihm vor allem zu verdanken und inwiefern baut die jeweilige Fachwissenschaft noch heute auf sein wissenschaftliche Vermächtnis?

      Philipp Lotmar: letzter Pandektist oder erster Arbeitsrechtler?