Das Vergaberecht ist für die Beschaffung verschiedener Leistungen und Gegenstände relevant. Bei marktüblichen Gegenständen sind die Vergabevorschriften gut anwendbar, jedoch weicht die Beschaffung von Software und IT-Leistungen von der Regelvergabe ab und ist in der Fachliteratur kaum erläutert. Dieses Buch beleuchtet die Abläufe und Entscheidungen bei der IT-Beschaffung, ohne eine rechtswissenschaftliche Abhandlung zu sein. Es behandelt IT-spezifische Ausnahmetatbestände wie Produktvorgaben und Alleinstellungsmerkmale sowie besondere Herausforderungen, etwa bei bundesweit verteilten Dienststellen. Ein zentraler Aspekt sind die Vergabestrategie und die Dokumentation für zukünftige Anpassungen. Das Handbuch richtet sich an Kommunen, Vergabestellen, öffentliche Einrichtungen sowie Rechtsanwälte und IT-Fachleute, die mit IT-Beschaffungen arbeiten. Es bietet eine Beschreibung der spezifischen Anforderungen und rechtlichen Besonderheiten bei der Vergabe von Software- und Hardwareleistungen, ohne das allgemeine Vergabeverfahren zu wiederholen. Zudem enthält es strategische Überlegungen und Templates für Vergabeschritte. Die technische Entwicklung hat einen starken Einfluss auf die Vergabemöglichkeiten, weshalb eine technische Perspektive für die Kunden von Vorteil ist. Die Autoren sind beruflich auf IT-Vergaben spezialisiert.
Marc Pauka Bücher


Kultur, Fortschritt und Reziprozität
Die Begriffsgeschichte des zivilisierten Staates im Völkerrecht
Der Autor untersucht umfassend den völkerrechtlichen Begriff des „zivilisierten Staates“. Dieser Begriff hat bis zum 20. Jahrhundert eine ganze Epoche beherrscht. Mit ihm wurde im klassischen Völkerrecht die rücksichtslose Kolonialpolitik Europas legitimiert, indem nur „zivilisierte“ Staaten zum Völkerrecht zugelassen wurden. „Barbaren“ und „Halb-Zivilisierte“ wurden ausgegrenzt, ihr Land als terra nullius betrachtet. Die Untersuchung geht folgenden Fragen nach: Sind die Wurzeln des Rechtsbegriffs des „zivilisierten Staates“ bereits in der zweiten Scholastik zu finden? Wie ist der Begriff als völkerrechtlicher Rechtsbegriff entstanden? Gab es im klassischen Völkerrecht einen einheitlichen Begriff des „zivilisierten“ Staates? Aus welchen Gründen hat der Begriff im heutigen Völkerrecht seine einstige Bedeutung verloren?