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Gisela Troppmair

    Gewaltbetroffene Lebensgefährtinnen
    • 2012

      Gewalt ist die massivste Form der Unterdrückung von Frauen. Bis zur zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde der Herrschaftsanspruch des Mannes über „seine“ Frau kulturell, sozial und rechtlich nicht als problematisch betrachtet, was zu einem Mangel an Zahlen, Fakten und Schutzmaßnahmen führte. Erst in den 1990er Jahren brachten wegweisende Studien das Ausmaß alltäglicher Gewalt ans Licht und untermauerten die Forderungen nach verbessertem Gewaltschutz im häuslichen Bereich. Am 01.05.1997 trat das „Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie“ in Kraft, das geschlechtsneutral formuliert ist, sich jedoch hauptsächlich auf Fälle konzentriert, in denen Ehefrauen und Lebensgefährtinnen von ihren Partnern körperliche und psychische Gewalt erfahren. Die Untersuchung beleuchtet, inwieweit die bestehenden rechtlichen Regelungen vor der Einführung des Gewaltschutzgesetzes Frauen, insbesondere Lebensgefährtinnen, vor Partnergewalt schützten und wie die neuen Instrumente der beiden Gewaltschutzgesetze dies ermöglichen. Zudem wird analysiert, wie die jeweiligen Regelungen von Gerichten und Verwaltungsbehörden umgesetzt wurden und werden.

      Gewaltbetroffene Lebensgefährtinnen