Bookbot

Hendrik Röwekamp

    Kommentar zur UVgO
    Beck'sches Formularbuch Vergaberecht
    • 2023

      Dieses Werk behandelt die komplexe und praxisrelevante Materie des Vergaberechts mit zahlreichen Mustern. Es werden offizielle Formblätter, Verträge sowie individuell gestaltbare Rechtsbehelfe und Rechtsmittel aufbereitet. Umfassende Anmerkungen erläutern das materielle Recht und ermöglichen eine praxisgerechte Bearbeitung der jeweiligen Sachverhalte. Alle Formulare (ohne Anmerkungen) sind zum Download verfügbar. Die Themen umfassen Bauvergaben, die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren, unionsrechtlichen und zivilgerichtlichen Rechtsschutz sowie verwaltungsrechtliche Rechtsbehelfe, kartellbehördlichen Rechtsschutz und strafrechtliche Aspekte. In der Neuauflage wurden alle Formulare überarbeitet und auf den Rechtsstand Sommer 2023 aktualisiert. Die Ablaufschemata wurden erweitert, und neue Formulare, wie zu Markterkundungsverfahren und Klage auf Schadensersatz, sind enthalten. Die Zielgruppe umfasst Rechtsanwälte, Vergabestellen, Vergabekammern, Vergabesenate, sowie Landes- und Bundesbehörden, die mit dem Rechtsschutz befasst sind. Auch alle mit der öffentlichen Auftragsvergabe befassten Stellen auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite sowie Baujuristen, Bauingenieure und Architekten sind angesprochen.

      Beck'sches Formularbuch Vergaberecht
    • 2023

      Die gesamte öffentliche Hand wickelt die meisten ihrer Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß der UVgO ab, ebenso müssen die Auftragnehmer: innen mit dem Regelwerk vertraut sein. Der Kommentar erläutert die praktische Umsetzung der Regelungen. NEU in der 2. Auflage: Berücksichtigung der seit Inkrafttreten der neuen UVgO in 2017 ergangenen Rechtsprechung Darstellung und Bewertung der in den ersten Jahren mit der UVgO gemachten Praxiserfahrung Der Kommentar erläutert, wie man bei Vergaben der öffentlichen Hand die Regelungen der UVgO praxisnah umsetzt. Die seit Inkrafttreten der UVgO 2017 ergangene Rechtsprechung und Praxiserfahrung werden besonders berücksichtigt.

      Kommentar zur UVgO