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Christine Hubenthal

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    "Sachvortragsverwertungsverbote" in arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren?
    • Im Fokus der Arbeit stehen unter Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte oder Vorschriften der DSGVO sowie des BDSG gewonnene Tatsachenkenntnisse, die eine Partei in das Verfahren einführt. Bleiben diese unbestritten, so sind die Arbeitsgerichte grundsätzlich daran gebunden – über unstreitige Tatsachen darf kein Beweis erhoben werden. Folglich hat das BAG zunächst die Anerkennung von „Sachvortragsverwertungsverboten“ für unstreitigen Sachvortrag abgelehnt. Die Kehrtwende erfolgte im Jahr 2013, als es offen die Anerkennung von „Sachvortagsverwertungsverboten“ bei unstreitigem Tatsachenvortrag bejahte. Das daraus folgende Spannungsverhältnis widerstreitender Grundrechte, wie dem Anspruch auf rechtliches Gehör oder dem Recht auf ein faires Verfahren, wird aufgezeigt. Es folgt die Untersuchung von Alternativen zum Umgang mit rechtswidrig erlangtem, in das Verfahren eingeführtem Vortrag. Abgerundet wird die Arbeit durch die Darstellung der Folgen für die am Verfahren beteiligten Akteure.

      "Sachvortragsverwertungsverbote" in arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren?
    • Die Diskussion um nachhaltige Entwicklung ist angesichts von Klimawandel und Peak Oil bereits in vollem Gange, eine Energiewende inzwischen in aller Munde. Besonders technischen Innovationen im Bereich der regenerativen Energiegewinnung und Effizienzsteigerung sprechen viele das Potenzial zu, den Klimawandel zu verlangsamen und von fossilen Energieträgern unabhängig zu werden. KritikerInnen erheben jedoch Einspruch und argumentieren, dass eine Energiewende allein durch technischen Fortschritt nicht zu bewerkstelligen sei. Sie sehen vielmehr die Notwendigkeit eines kulturellen Wandels, durch den sich Lebensstile an die begrenzte ökologische Lebensgrundlage anpassen. Für einen solchen Wandel spricht auch, dass global arbeitsteilig organisierte Versorgungsstrukturen voraussichtlich nicht länger aufrechtzuerhalten sind – darauf aber ist unsere Gesellschaft nicht vorbereitet. Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen, in der Fachwelt Resilienz genannt, ist demnach ein Merkmal von Zukunftsfähigkeit. Die Autorin erläutert den Resilienzbegriff und führt zu konkreten Handlungsoptionen am Beispiel der Landwirtschaft. Sie legt dar, warum nur durch eine ökologische und kleinstrukturierte Landwirtschaft, sowie kurze Wege zwischen Anbau und Verbrauch, die Resilienz gestärkt werden kann. Die Landwirtschaft stellt demnach einen Aktionsbereich dar, der sich für das Ausprobieren und Einüben neuer, zeitgemäßer Lebensstile eignet.

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