Sascha Lambert Reihenfolge der Bücher






- 2018
- 2017
Rechtsprechung Mietrecht 2016
- 131 Seiten
- 5 Lesestunden
Verwalter müssen ständig auf dem Laufenden bleiben, wie die Rechtsprechung zu konkreten Problemen des Mietrechts steht. Andernfalls laufen sie Gefahr, sich gegenüber Ihrem Auftraggeber, dem Eigentümer des Objekts, haftbar zu machen. Zu denken sind an so selbstverständliche Dinge wie die Aufnahme einer Schönheitsreparaturklausel in den Mietvertrag. Wenn der Verwalter hier eine Klausel wählt, die nach der Rechtsprechung unwirksam ist, setzt er sich Haftungsrisiken aus. Aber auch der selbstverwaltende Eigentümer tut gut daran zu wissen, was Stand der Dinge nach der mietrechtlichen Rechtsprechung ist, um gegenüber seinem Mieter, der häufig durch Interessenverbände u.ä. beraten ist, seine Rechte wahren zu können. Auch im Jahr 2016 strahlt die Fortentwicklung des Rechts in sämtliche Themen des Mietrechts: So schwächte der Bundesgerichtshof den Termindruck des Mieters, zu wann er die Miete zu zahlen hat. Zum Vorteil des Vermietes entschärfte er die Konsequenzen einer vorgeschobenen Eigenbedarfskündigung. Aber auch unterinstanzliche Gerichte trafen beachtenswerte Entscheidungen wie etwa das OLG Köln, das einen Mieter schadensersatzpflichtig sah, weil er exzessiv in der Wohnung rauchte oder das LG München, das zur Angemessenheit einer Kompensation bei unrenoviert überlassenem Wohnraum ausführte.
- 2015
Die strafrechtliche Relevanz eines Handelns beginnt oft bereits bei fahrlässigem Verhalten, ohne dass krimineller Vorsatz erforderlich ist. Diese Abhandlung zeigt auf, wie Immobilienverwalter durch Unachtsamkeit in ihrer täglichen Praxis die nötige Sorgfalt verfehlen können, was zu zivilrechtlichen und strafrechtlichen Problemen führt. Immobilienverwalter sollten sich bewusst sein, dass ihre Tätigkeiten zunehmend im Fokus von Ermittlungsbehörden stehen. Dies ist nicht auf eine gestiegene kriminelle Energie in diesem Berufsstand zurückzuführen, sondern auf die gestiegene Sensibilität der Behörden und die gesunkenen Hemmschwellen, Vorfälle zur Kenntnis zu bringen. Diese veränderte Situation erfordert eine Anpassung der Immobilienverwalter, da strafrechtliche Verfolgungen nicht nur die eigene Reputation schädigen, sondern auch wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen. Ein Verwalter muss seinen Auftraggebern mitteilen, wenn gegen ihn Anklage erhoben wird; das Abwarten einer Verurteilung ist nicht zulässig. Unterlässt er dies, kann dies zur Enthebung seines Amtes oder zur Kündigung des Dienstvertrags führen. Zudem deckt die Haftpflichtversicherung des Verwalters häufig nicht die strafrechtlichen Aspekte seiner Tätigkeit ab. Daher ist es für Immobilienverwalter ratsam, ein Problembewusstsein zu entwickeln und strafrechtlich relevante Vorgänge zu vermeiden.
- 2015
Verwalter müssen stets über die aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht informiert sein, um Haftungsrisiken gegenüber dem Eigentümer zu vermeiden. Dies betrifft auch grundlegende Aspekte wie die Formulierung von Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag, deren Unwirksamkeit zu rechtlichen Problemen führen kann. Selbstverwaltende Eigentümer sollten ebenfalls über die mietrechtliche Lage Bescheid wissen, um ihre Rechte gegenüber Mietern, die oft von Interessenverbänden beraten werden, effektiv zu verteidigen. Im Jahr 2014 gab es bedeutende Entwicklungen im Mietrecht: Der Bundesgerichtshof präzisierte beispielsweise das Betretungsrecht des Vermieters und äußerte sich zur Umlage von Betriebskosten aus kalenderübergreifenden Rechnungen. Zudem wurden grundlegende Bedenken gegen formularmäßige Quotenabgeltungsklauseln geäußert, und es wurden Anforderungen für die Begründung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs formuliert. Auch unterinstanzliche Gerichte, wie das LG Bonn, fällten wichtige Urteile, etwa zur vorzeitigen Rückgabe der Mietwohnung durch den Mieter. Diese Zusammenstellung von Urteilen aus dem Jahr 2014 bietet Ihnen das notwendige Wissen über die Entwicklungen der Rechtsprechung des vergangenen Jahres.
- 2014
Eigentümer die mit ihren Wohngeldzahlungen im Rückstand sind, stellen ein erhebliches Problem für die übrigen Mitglieder der Gemeinschaft dar, auch wenn die übrigen Mitglieder der Gemeinschaft nicht mehr gesamtschuldnerisch für die säumigen Eigentümer haften, nachdem der Bundesgerichtshof im Jahr 2005 der Gemeinschaft als Verband die Teilrechtsfähigkeit zusprach. Doch schmälert heute der säumige Eigentümer die Geldmittel, welche der Gemeinschaft zur Verfügung stehen, weshalb die übrigen Eigentümer bei geringer Liquidität der Gemeinschaft durch Sonderumlagen oder erhöhte Beiträge auf die Instandhaltungsrücklage einspringen müssen. Eigentümer, die ihre Wohnungen finanzieren oder Eigentümer die nur über begrenztes monatliches Einkommen verfügen, werden durch solche zusätzliche Kosten häufig derart belastet, dass auch sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Das kann einen für die finanzielle Lage der Gemeinschaft fatalen Dominoeffekt zur Folge haben. Als Verwalter sind Sie hinsichtlich säumiger Eigentümer aber nicht erst gefragt, wenn Liquiditätsengpässe der Gemeinschaft vor der Tür stehen. Zu ihrer ordnungsgemäßen Verwaltung gehört es auch, wenn möglich, Sonderumlagen zu vermeiden und Rückstände zu verfolgen. Dieses Buch zeigt Ihnen auf, wie Sie als Verwalter der Problematik säumiger Eigentümer effizient begegnen können.
- 2014
Verwalter müssen ständig über die aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht informiert sein, um Haftungsrisiken gegenüber dem Eigentümer zu vermeiden. Dies betrifft auch grundlegende Aspekte wie die Formulierung von Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag; eine unwirksame Klausel kann zu rechtlichen Problemen führen. Selbstverwaltende Eigentümer sollten ebenfalls über die mietrechtlichen Entwicklungen Bescheid wissen, um ihre Rechte gegenüber Mietern, die häufig rechtlich beraten sind, zu wahren. Im Jahr 2013 gab es bedeutende Fortschritte im Mietrecht: So ist es nicht mehr zulässig, die Haltung von Hunden und Katzen im Mietvertrag pauschal zu verbieten. Der Bundesgerichtshof hat zudem die Anforderungen an die formelle Ordnungsgemäßheit von Betriebskostenabrechnungen präzisiert und zur getrennten Kündigung von Garagen Stellung genommen. Auch zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Mieterhöhungen wurden wichtige Entscheidungen getroffen. Unterinstanzliche Gerichte haben ebenfalls relevante Urteile gefällt. Diese Zusammenstellung von Entscheidungen aus dem Jahr 2013 bietet Ihnen das notwendige Wissen über die Entwicklungen der Rechtsprechung im Mietrecht des vergangenen Jahres.
- 2013
Als Verwalter treffen Sie mit den meisten Eigentümern, also faktisch Ihren Auftraggebern, nur im Rahmen von Versammlungen aufeinander. Damit werden die Versammlungen zu einem wichtigen Werbeinstrument für Sie als Verwalter. Umso wichtiger ist für Sie, die Tücken und Chancen von Eigentümerversammlungen zu kennen. Das beginnt bei vorbereitenden Fragen, wie anstehende Maßnahmen zu qualifizieren sind, etwa als Modernisierung oder als modernisierende Instandhaltung. Denn aufgrund unterschiedlich erforderlicher Mehrheiten, eröffnet Ihnen die Einordnung Gestaltungsspielräume. Entscheidend sind aber auch Fragen, welche Mehrheiten gelten und nach welchen Stimmen sie zu berechnen sind bzw. welche Stimmen gewertet werden dürfen. Diese Fragen sind letztlich aber nicht nur Ihr Gütesiegel als Verwalter; sie spiegeln auch Ihre Haftungsrisiken. Die Kosten erfolgreicher Anfechtungsklagen können Ihnen als Verwalter durch das Gericht auferlegt werden, wenn Ihr Verhalten ursächlich für die erfolgreiche Beschlussanfechtung war.
- 2012
Bei der Abwicklung beendeter Wohnraummietverhältnisse steht die Rückgabe der Wohnung im Fokus. Sie ist praktisch und rechtlich von großer Bedeutung. Ab der Rückgabe darf sie der Vermieter einem neuen Mieter überlassen. Die Verjährungfrist für Schadensersatzansprüche – etwa wegen unterlassener Schönheitsreparaturen – oder auch Rückbauansprüche beginnt mit dem Rückerhalt, der spätestens bei Rückgabe gegeben ist (und nicht mit dem Ende des Mietverhältnisses). Diese Bedeutung gebietet ein hohes Maß an Sorgsamkeit bei der Rückgabe der Wohnung. Das betrifft vor allem auch die Abnahmebegehung. Dieses Buch hilft, das Wesentliche zu beachten. Kurze und knappe Texte mit Checklisten helfen sowohl Mietern als auch Vermietern, rechtliche Fallstricke zu umgehen.
- 2011
Rechtsprechungsupdate Mietrecht 2009
Die relevanten Mieturteile der deutschen Gerichte im Jahr 2009
- 128 Seiten
- 5 Lesestunden
Der Skript bietet eine umfassende Übersicht über alle relevanten mietrechtlichen Gerichtsentscheidungen aus dem Jahr 2009 und richtet sich an Hausverwaltungen, Juristen und Vermieter. Es dient als praktisches Nachschlagewerk für die tägliche Arbeit und beleuchtet zentrale Aspekte des deutschen Mietrechts. Durch die Zusammenstellung wichtiger Urteile wird eine fundierte Grundlage für rechtliche Entscheidungen und die Anwendung des Mietrechts geschaffen.