Die Entscheidung des BVerfG vom 7. November 2006 zur Verfassungswidrigkeit des ErbStG hebt hervor, dass unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe für Vermögensarten gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. In Reaktion darauf hat der Gesetzgeber eine Neuregelung entwickelt, die eine einheitliche Bewertung aller Vermögensarten nach dem gemeinen Wert anstrebt. Zudem sollen spezifische Förderungs- und Lenkungsziele eine gerechte Erbschaftssteuer innerhalb der jeweiligen Vermögensart sicherstellen und somit sowohl horizontale als auch vertikale Gerechtigkeit gewährleisten.
Andreas Meinecke Bücher



Preußische Denkmalpflege im Kaiserreich
Die Provinz Brandenburg und Berlin 1860 —1918
- 588 Seiten
- 21 Lesestunden
Das Buch stellt erstmals den Beitrag der Provinz Brandenburg und der Reichsmetro- pole Berlin zur Entwicklung von Denkmalschutz und Restaurierungswesen als Staatsaufgabe im Deutschen Kaiserreich dar. Anhand umfangreicher Archivquellen und der Auswertung originaler Baubefunde wird zudem eine nach Regierungsbezirken aufgeschlüsselte Gesamtdarstellung der wichtigsten Denkmalpflegefälle präsentiert. Erfasst sind zahlreiche Baudenkmäler, von mittelalterlichen Stadt-, Dorf- und Klosterkirchen über Stadtmauern und Stadttore, Kommunalbauten, barocke Palais und Schmuckplätze bis hin zu Restaurierungen der noch jungen Schöpfungen Schinkels und seiner Schule. Der Umgang der Verantwortlichen mit dem Denkmal wird auch hinsichtlich der sich damals ausdifferenzierenden Denkmaltheorien bewertet: Die Aktualität der neuen Forschungsergebnisse ist durch verblüffende Parallelen zum heutigen Denkmalstreit evident.
Die Übersicht vereint erstmals 300 weitgehend unbekannte und unveröffentlichte Quellendokumente zur Entwicklung der preußischen Denkmalpflege und Restaurierungspraxis in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Der Schutz und die Pflege der vaterländischen Denkmäler existierte bis 1815 nicht und wurde erst im Verlauf des 19. Jahrhunderts institutionalisiert. Diverse Quellen belegen die frühe Entwicklung seit dem Wiener Kongress, der Neuordnung der preußischen Provinzen sowie dem Einsatz Schinkels für die vaterländischen Altertümer. Wichtige Ereignisse sind Schinkels Aufruf im „Memorandum“ 1815, die erstmalige Installierung eines Konservators der Kunstdenkmäler Preußens 1843 sowie die Schaffung der „Kommission zur Erforschung und Erhaltung der Bau- und Kunstdenkmäler“ 1853. Die topografische Beschränkung liegt auf den Provinzen Brandenburg, Rheinland und Sachsen. Die Auswahl konzentriert sich auf bedeutende institutionelle Vorgänge und Schlüsselprojekte und zeichnet die Entwicklung der Denkmalpflege als eigenständiges Gebiet innerhalb des Bauwesens nach. Dies wird anhand von Kabinettsorders, Gnadengeschenken der Könige Friedrich Wilhelm III. und IV., sowie Verfügungen der zuständigen Ministerien verdeutlicht. Initiativen der Provinzialbauverwaltungen, Bau- und Reiseberichte renommierter Bauinspektoren sowie Gutachten des Konservators Ferdinand von Quast belegen die Fortschritte und Hemmnisse im Denkmalschutz bis um 1860 und hebe