Im Bundeszentralregister sind strafrechtliche Verurteilungen dokumentiert. Das Bundeszentralregistergesetz regelt die Organisation, Verwaltung und den Inhalt des Registers sowie die Dauer und Tilgung der Eintragungen und die Voraussetzungen für Auskünfte. Der Kommentar bietet einen fundierten Überblick über diese Materie und ist präzise, übersichtlich und gut verständlich, auch für Nichtjuristen. Die 2. Auflage berücksichtigt alle relevanten Änderungen, insbesondere das am 1. September 2014 in Kraft tretende BZRG-Änderungsgesetz, das die elektronische Antragstellung für Registerauskünfte ermöglicht. Zudem werden das 5. Änderungsgesetz vom 16.7.2009, das den Führungszeugnis-Vorschriften Änderungen bringt, sowie das Gesetz zum Austausch strafregisterrechtlicher Daten zwischen EU-Mitgliedstaaten vom 15.12.2011 behandelt. Auch das Gesetz zur Regelung der Aufgaben des Bundesamtes für Justiz und zehn weitere Novellierungen mit kleineren Anpassungen sind berücksichtigt. Die aktuelle Rechtsprechung und Literatur sind umfassend ausgewertet, und der Kommentar ist auf dem Stand von Mitte 2014. Der Autor, Peter Hase, ist Leiter des Referats für Registergrundsätze im Bundesamt für Justiz. Die Zielgruppe umfasst Strafverteidiger, Staatsanwälte, Strafrichter, Justizverwaltungspraktiker und Bewährungshelfer.
Peter Hase Bücher



Sicherung der Arbeitnehmeransprüche in der Insolvenzpraxis
- 88 Seiten
- 4 Lesestunden