Leicht verständlich, umfassend und mit vielen Fallbeispielen Die 14. Auflage des bewährten Lehrbuchs bietet eine Einführung in die wichtigsten Bereiche des europäischen und des österreichischen öffentlichen Wirtschaftsrechts. Leicht lesbar und verständlich aufbereitet werden organisationsrechtliche und grundrechtliche Fragen sowie ausgewählte wirtschafts-, verwaltungs- und verfahrensrechtliche Problemstellungen behandelt. Durchgehende Fallbeispiele und Illustrationen in jedem Kapitel bieten einen innovativen didaktischen Zugang. In bewährter Weise wendet sich das Lehrbuch speziell an Studienanfängerinnen und Studienanfänger. Mit Hilfe des fallorientierten Konzepts werden alle relevanten Zusammenhänge und Querverbindungen der einzelnen im Lehrbuch behandelten Rechtsbereiche aufgezeigt. Instruktive Informationen zu den Rechtsdatenbanken ergänzen das Werk.
Katharina Pabel Bücher






Katharina Pabel erörtert in der vorliegenden Publikation die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Bereich der Kunstpflege. Im ersten Teil wird das Engagement des Bundes in diesem Bereich auf seine Kompetenzgemäßheit hin untersucht. Dies verlangt eine Diskussion der so genannten ungeschriebenen Kompetenzen, das heißt der Annexkompetenzen, der Kompetenzen kraft Sachzusammenhang und der Kompetenzen aus der Natur der Sache. Die Auseinandersetzung insbesondere mit der Zuständigkeitsbegründung aus der Natur der Sache ergibt, dass der Bund die Kompetenz zur Kunstpflege nur im Rahmen der auswärtigen Kulturpolitik, für die Regelung und Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz sowie zur Festlegung der Staatssymbole besitzt. Für die vom Bund betriebene Filmförderung, für Maßnahmen zur Förderung kultureller Einrichtungen im Inland aufgrund ihrer gesamtstaatlichen Bedeutung oder ihrer Bedeutung für die Bundeshauptstadt, aber auch für die Errichtung einer Bundeskulturstiftung fehlt hingegen eine Bundeszuständigkeit. Im zweiten Teil stellt die Autorin die Frage der Sachgerechtigkeit der Zuständigkeit der Länder im Bereich der Kunstpflege aus der Sicht der Staatsrechtslehre. Eine systematische Zusammenschau des im Bereich der Kunstpflege einschlägigen Grundrechts der Kunstfreiheit gem. Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG mit den Zuständigkeitsvorschriften ergibt, dass die prinzipielle Zuständigkeit der Länder für Angelegenheiten der Kunstpflege sachgerecht ist. Sie sichert durch eine strukturell vorgegebene Vielzahl von Entscheidungsträgern Pluralität besser als eine Bundeszuständigkeit und verwirklicht das Grundrecht der Kunstfreiheit daher effektiver.
50 Jahre JKU
Eine Vortragsreihe der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
50 Jahre JKU: Ein Blick in die Zukunft anhand der Vortragsreihe der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Anlässlich des 50 Jahr-Jubiläums der Johannes Kepler Universität Linz hat die Rechtswissenschaftliche Fakultät eine Vortragsreihe unter dem Titel „50 Jahre JKU“ veranstaltet. ProfessorInnen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät haben mit je einem auswärtigen Gast zu einem aktuellen Thema gesprochen. Im Vordergrund steht dabei weniger die Rückschau auf die vergangenen 50 Jahre als vielmehr der Blick in die Zukunft. Die Themen reichen von Fragen des Klimaschutzrechts über die aktuelle Erbrechtsreform bis zur Achtung des Patientenwillens am Lebensende. Die Geschichte und Zukunft der Universitäten, Fragen der effizienten Verwaltungskontrolle, die Entwicklung des Arbeitsrechts sowie die Ausgestaltung von BürgerInnenpartizipation im Gesetzgebungs- und Verwaltungsverfahren sind weitere Beiträge, die in der Vortragsreihe behandelt werden. mit Beiträgen von Dr. Peter Apathy, Dr. Bruno Binder, Dr. Alois Birklbauer, HR Fritz Enzenhofer, Dr. Johannes Fischer, Dr. Ferdinand Kerschner, Dr. David Leeb, Dr. in Barbara Leitl-Staudinger, Dr. Klaus Poier, Dr. Reinhard Resch, Dr. in Anna Ritzberger-Moser, Dr. Andreas Valentin, MBA, Dr. in Erika Wagner, Dr. in Brigitta Zöchling-Jud
Antworten auf die wesentlichen Fragen zum oberösterreichischen Baurecht Der Kommentar enthält die Gesetzesmaterialien und Anmerkungen zu sämtlichen Bestimmungen der oberösterreichischen Bauordnung. Zudem sind die wesentlichen Nebengesetze abgedruckt. Durch die Bezüge zum einschlägigen Verfahrensrecht bietet das Werk eine wesentliche und unverzichtbare Hilfestellung für alle mit baurechtlichen Fragestellungen befassten Behördenorgane in Bezirksverwaltungsbehörden und Gemeinden, Sachverständige, Rechtsvertreter, Architekten und Bauherren. Das Autorenteam aus Wissenschaft und Praxis steht für die qualitative und umfassende Bearbeitung dieser Rechtsmaterie. Der Stand der Kommentierung ist Ende Mai 2017.
Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurde der Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in Österreich grundlegend neu geregelt. Zum 1. Jänner 2014 nehmen das Bundesverwaltungsgericht , das Bundesfinanzgericht und 9 Verwaltungsgerichte in den Ländern ihre Arbeit als erste Instanz der neuen mehrstufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit auf. Diese Textausgabe beinhaltet eine Zusammenstellung aller relevanten Bundes- und Landesgesetze des Organisations- und des Verfahrensrechts . Die Gesetzestexte sind vollständig abgedruckt, wobei alle Neuerungen optisch erkennbar hervorgehoben werden. Zu den einzelnen Bestimmungen werden die Erläuternden Bemerkungen wiedergegeben, um dem Rechtsanwender einen ersten Zugang zur Auslegung der neuen Bestimmungen an die Hand zu geben.
Das vorliegende Buch wendet sich vor allem an Studierende des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Durch die jüngste Studienplanreform wurde das Fach „Einführung in die Rechtswissenschaften“ deutlich aufgewertet. Darin soll den Studierenden bereits am Beginn des Studiums eine Orientierung über die Anforderungen im Wirtschaftsrechtsstudium und über wichtige Grundbegriffe des Privatrechts und des öffentlichen Rechts geboten werden. Diese Grundbegriffe stellen das unentbehrliche „Handwerkszeug“ dar und werden die Studierenden nicht nur durch ihr gesamtes Studium, sondern die späteren Absolventen auch durch die weitere Berufslaufbahn begleiten. Außerdem werden auch Grundzüge der Rechtsgeschichte und der Rechtsphilosophie behandelt. Dies beruht auf der Überzeugung, dass ein tieferes Verständnis des geltenden Rechts ohne Kenntnis seiner historischen und philosophisch-theoretischen Grundlagen nicht möglich ist.