Im Jahr 2009 wurden durch das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) die bisherigen Regelungen zu Zahlungsdiensten im Kreditwesengesetz abgelöst. Die Gesetzesänderung hat dazu geführt, dass viele Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor - häufig ohne sich dessen bewusst zu sein - Dienstleistungen anbieten, für deren Erbringung eigentlich eine Erlaubnis bei der BaFin beantragt werden müsste. So können von einer Erlaubnispflicht z. B. bereits alle Unternehmen betroffen sein, deren Geschäftsmodelle schlicht die Entgegennahme und Weiterleitung von Geldbeträgen vorsehen. Zur Vermeidung einer Erlaubnispflicht können Geschäftsmodelle angepasst werden. Ist eine Anpassung nicht möglich, muss der Ertrag des Geschäfts mit dem Aufwand eines Erlaubnisantrags gemäß § 8 Abs. 1 ZAG abgewogen werden. Die drei Autoren, RA Gustav Meyer zu Schwabedissen, RAin Dr. Barbara Dörner und RA Bénédict Schenkel sind seit Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Mit dem vorliegenden Werk bieten sie eine wichtige Hilfestellung für den Umgang mit den wesentlichen Parametern des Aufsichtsrechts für Zahlungsdienstleister. Eine Einordnung konkreter Geschäftsmodelle wird ermöglicht. Das Buch behandelt folgende Themen: Die Zahlungsdienste nach § 1 Abs. 2 ZAG; Von der Erlaubnis umfasste Tätigkeiten; Erlaubnisanforderungen nach § 8 Abs. 1 ZAG; Gebühr, Bearbeitungsfrist, laufende Aufsicht; Rechtsschutz gegen Verfügungen der BaFin
Barbara Dörner Bücher


Die Regulierung von Zahlungsdiensten hat sich seit der Finanzkrise 2008 stark verschärft. Unter den Stichworten „Verbraucherschutz“, „Kampf gegen Terrorismus“ und „Steuertransparenz“ sind eine Fülle neuer Regelungen entstanden. Diese betreffen nicht nur die klassischen Finanzdienstleistungen sondern auch unter anderem Leasing und Factoring und Zahlungsdienste des Einzelhandels. Dadurch steigt der Beratungsbedarf für eine neue, immens große Zielgruppe. Aus dem Inhalt: Die Erlaubnispflicht nach § 8, Abs 1 ZAG; Von der Erlaubnis umfasste Tätigkeiten; Erlaubnisanforderungen nach § 8 Abs. 1 ZAG; Gebühr, Bearbeitungsfrist, laufende Aufsicht; Rechtsschutz gegen Verfügungen der BAFin