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Michael Schwindt

    Rechtsfolgen verfassungswidriger Steuergesetze
    Quellen zur Selbstfindung in der meditativen Kunst- und Atemtherapie
    Integrative Erlebnispädagogik
    • Seit 1992 wird der “OUTWARD BOUND-PREIS” jährlich an Träger der Jugendhilfe, Vereine, Heime und Schulen vergeben, um die Outward Bound-Idee in Deutschland nachhaltig bekannt zu machen. Der Begriff stammt aus der englischen Seefahrt und wurde von Kurt Hahn in die Pädagogik übertragen. Er beschreibt die Vorbereitung junger Menschen auf eine verantwortungsbewusste Lebensführung, vergleichbar mit einer "Fahrt ins Leben". Bei Outward Bound-Veranstaltungen erhalten Jugendliche im Alter von 15 bis 25 Jahren in gemischten Gruppen die Möglichkeit, sich selbst und andere neu kennenzulernen, sich Herausforderungen zu stellen, Verantwortung zu übernehmen und zu erkennen, dass mehr in ihnen steckt, als sie oder andere bisher annahmen. Ziel ist ein ganzheitlicher erzieherischer Ansatz, der Lernen mit Herz, Hand und Verstand in herausfordernden Situationen fördert. Bei der Preisvergabe 1996 wurden nicht nur Einzelmaßnahmen, sondern auch Langzeitleistungen gewürdigt, wie die Initiativen von Prof. Michael Schwindt und der Fachhochschule Hildesheim/Holzminden. Das 1982 gegründete "Projekt Sail Training" betrachtet das Segelschiff als zentrales Medium der Erlebnispädagogik und bietet Seminare zur Theorie und Praxis an. Die Studierenden werden aktiv in die Organisation und Durchführung einbezogen, um Fertigkeiten zu erwerben, die sie befähigen, Erlebnispädagogik in ihrem späteren Beruf zu vertreten und zu fördern.

      Integrative Erlebnispädagogik
    • Vor der Erhebung einer Klage ist für Steuerpflichtige unklar, ob sie vor dem Bundesverfassungsgericht eine Rückerstattung verfassungswidrig erhobener Steuern erhalten können. Es bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der materiellen Verfassungswidrigkeit von Steuergesetzen. Oft erklärt das Bundesverfassungsgericht verfassungswidrige Gesetze nicht rückwirkend, sondern nur mit Wirkung für die Zukunft, was häufig mit fiskalischen Argumenten gerechtfertigt wird. Diese Arbeit untersucht, in welchen Fällen das Gericht von dieser pro-futuro Praxis Gebrauch macht. Zunächst werden die Anwendungsbereiche und Fallgruppen der verschiedenen Tenorierungsaussprüche dargestellt. Anschließend wird die generelle verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Unvereinbarkeitserklärungen mit Wirkung pro-futuro überprüft. Dabei werden die Begründungen des Bundesverfassungsgerichts für die Weitergeltung verfassungswidriger Steuernormen erörtert. Besonders wird der Frage nachgegangen, ob eine solche Entscheidung ausschließlich mit fiskalischen Interessen gerechtfertigt werden kann. Die Untersuchung stellt einen Bezug zu den zahlreichen Ansichten in der Literatur her und überprüft die umfangreiche Judikatur des Bundesverfassungsgerichts auf Widersprüche.

      Rechtsfolgen verfassungswidriger Steuergesetze