Florian Schmitt Bücher






Klara, Milli und Sefa wollen einen Pony-Club gründen, doch leider fehlt ihnen das Wichtigste: die Ponys! Aber die kann man sich ja auch im Kopf dazudenken ... - Eine Geschichte für Leseanfänger ab 6.
Trotz staatlicher Schutzpflicht ist die Lärmbelastung in der Bundesrepublik Deutschland an vielen Orten insbesondere im innerstädtischen Bereich zu hoch und überschreitet dabei oftmals die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung. Die vorliegende Arbeit hat sich das Ziel gesetzt, diese Diskrepanz zwischen dem staatlichen Schutzauftrag und der tatsächlichen Belastungssituation näher zu beleuchten. In den ersten beiden Kapiteln werden hierzu nach einer kurzen Einführung die Grundlagen des Lärmschutzrechts vorgestellt. Im dritten Kapitel folgt mit der Darstellung der gesetzlichen Normen der Lärmminderungsplanung aus dem Sechsten Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes der erste Schwerpunkt der rechtlichen Analyse. Nach einer knappen Erörterung der Normen zur Luftreinhalteplanung im vierten Kapitel der Arbeit werden im fünften Kapitel die gesetzlichen Entwicklungsperspektiven der Lärmminderungsplanung insbesondere durch einen Vergleich zu den Vorschriften der Luftreinhalteplanung analysiert. Schwerpunktmäßig wird hierbei auf die Einführung von Immissionswerten in der Lärmaktionsplanung sowie die rechtliche Realisierbarkeit von Umweltzonen gegen Lärmbelastungen eingegangen.
Der Verfasser setzt sich kritisch mit der Datenschutzkontrolle des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) im Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auseinander, wobei Vor-Ort-Kontrollen und die damit potentiell für die jeweiligen Adressaten der Kontrolle einhergehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen im Fokus stehen. Im Rahmen des BDSG wird die Kontrolle öffentlicher Stellen des Bundes durch den BfDI untersucht und im Rahmen einer Gegenüberstellung zur strafprozessrechtlichen Untersuchung herausgearbeitet, inwiefern die gesetzlich geregelte Unterstützungspflicht gegenüber dem BfDI im Rahmen der Datenschutzkontrolle inhaltlich begrenzt ist. Zudem wird die sogenannte Notstandsklausel im Bereich geheimdienstlicher Datenverarbeitung untersucht. Im Bereich des TKG wird der Verweis des § 115 Abs. 4 TKG auf § 24 BDSG außerhalb der Erbringung von Universaldienstleistungen insbesondere im Zusammenhang mit Art. 13 GG kritisch erläutert. Dabei wird auch die Kontrollzuständigkeit des BfDI im Bereich des TKG unter Berücksichtigung der verschiedenen Möglichkeiten der Vornahme einer Datenschutzkontrolle eines Unternehmens verfassungskonform ausgelegt. Auch die Kontrollzuständigkeit des BfDI für Unternehmen, die Universaldienste erbringen, wird untersucht. Im Rahmen eines Exkurses wird zudem das Problem der Qualifizierung eines Arbeitgebers, der die Privatnutzung betrieblicher Kommunikationsmittel erlaubt, aufgegriffen und unter Berücksichtigung der Zuständigkeit des BfDI werden weitere Argumente
Kommt es zur Insolvenzverschleppung, wird zunächst meist die Haftung des Managements diskutiert. Jüngst weitet sich der Diskurs indes auch auf die Frage nach der (Mit-)Verantwortung der Berater des in Insolvenz gefallenen Unternehmens aus. Etwa gegen Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer gerichtete - mittelbar durch deren Haftpflichtversicherung abgesicherte - Schadensersatzansprüche werden als Instrument zur Auffüllung der oftmals unzureichenden Insolvenzmasse erkannt. Vor diesem Hintergrund geht Florian Schmitt der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit der Berater (insbesondere der Steuerberater) für die Insolvenzverschleppung ihres Mandanten nach. Er untersucht nicht nur die Beziehung des Beraters zum Mandanten selbst, sondern auch zu Dritten, wie etwa Geschäftsleitern, Gesellschaftern oder Gläubigern des Unternehmens, die ebenfalls häufig ein Interesse an der Inanspruchnahme des Beraters haben.