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Susanna Morge

    Die actio libera in causa im Rahmen des § 21 StGB
    • Strafe setzt Schuld voraus, und nach dem Tat-Schuld-Koinzidenz-Prinzip muss die Schuldfähigkeit des Täters zum Zeitpunkt der Tat gegeben sein. Ist der Täter nur vor oder nach diesem Zeitpunkt voll schuldfähig, kann er gemäß §§ 20, 21 StGB nicht vollständig bestraft werden. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik von 2014 geschieht etwa ein Drittel aller Gewaltstraftaten in Deutschland unter Alkoholeinfluss. Dies wirft die Frage auf, wie Fälle zu bewerten sind, in denen der Täter seinen Defektzustand bewusst selbstverschuldet herbeiführt, um straffrei zu bleiben oder milder bestraft zu werden – die actio libera in causa. Zudem wird das Verhältnis dieser Rechtsfigur zu selbstverschuldeter Trunkenheit untersucht. In der Praxis wird die Schwelle zur verminderten Schuldfähigkeit häufiger überschritten als zur Schuldunfähigkeit, weshalb letzteres im Fokus steht. Das Werk beleuchtet die Problematik der actio libera in causa im gesetzessystematischen Kontext des StGB, insbesondere in Bezug auf § 323a und § 20 StGB, und fordert aufgrund der Divergenz zwischen Rechtsprechung und geltendem Recht ein Tätigwerden des Gesetzgebers. Es bietet eine strukturierte Darstellung der actio libera in causa im Kontext alkoholbedingter verminderter Schuldfähigkeit und führt den Leser schrittweise von bekanntem Lehrbuchwissen zu praxisrelevanten Kernfragen.

      Die actio libera in causa im Rahmen des § 21 StGB