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Thomas Seeber

    Das Österreichische Kreditkonsortium
    Grundeigentum und Sicherheiten in Italien
    • Durch die seit 1. 1. 2015 wirksame „GesbR-Reform“ hat sich auch das Kreditkonsortium wesentlich verändert. Dargestellt und erläutert werden nicht nur die gesellschaftsrechtliche Verwaltung des Konsortiums, sondern auch die besonders praxisrelevanten Aspekte wie Sicherheitenbestellung und - verwaltung , die Konzepte zur Handelbarkeit der Forderungen und die bei der Errichtung des Konsortiums wesentlichen Punkte, wie etwa Fragen des Kartell -, Insolvenz - und Strafrechts . Aus diesem Grund ist das Werk als Praxisleitfaden konzipiert.

      Das Österreichische Kreditkonsortium