Die vorliegende Studie untersucht das Verhältnis von Moral und Religion in Hegels Phänomenologie des Geistes eingehend. Das Ziel der Untersuchung ist zu begründen, dass sich Hegels Phänomenologie als eigenständiges Werk von bleibendem Wert erweist, dem eine komplementäre Bedeutung zu seinem enzyklopädischen System zukommt. Die Hauptthese dieser Arbeit besagt, dass Hegel in seiner Phänomenologie zwar nicht explizit den neuzeitlichen Sittlichkeitsbegriff erörtert, dass er aber mit seiner Darstellung der autonomen Moral sowie der „offenbaren Religion“ zwei Grundlagen der neuzeitlichen Sittlichkeit zum Vorschein bringt. Bei dem moralischen Gewissen sowie der Christlichkeit in der Phänomenologie geht es nämlich um die solchen Grundlagen der menschlichen Freiheit, insbesondere um die sittliche Gesinnung in der neuzeitlichen Welt. Um den Sittlichkeitsbegriff in der Phänomenologie zu erläutern, versucht der Autor, den engen Zusammenhang der Hegel’schen Betrachtung der Moral und der Religion in der Phänomenologie mit seiner Lehre der Sittlichkeit anhand seiner Philosophie des „objektiven Geistes“ im enzyklopädischen System aufzuzeigen.
Jeong Hoon Park Reihenfolge der Bücher


- 2016
- 1999
Rechtsfindung im Verwaltungsrecht
Grundlegung einer Prinzipientheorie des Verwaltungsrechts als Methode der Verwaltungsrechtsdogmatik.
- 359 Seiten
- 13 Lesestunden
Der Autor entwirft eine rationale Methodenlehre für das Verwaltungsrecht, die sich auf die Rechtsfindung konzentriert, also auf die Auslegung von Gesetzen und die Begründung ungeschriebener Rechtssätze bei fehlenden gesetzlichen Regelungen. Zunächst klärt Park die Aufgaben der verwaltungsrechtlichen Methodenlehre, indem er den Begriff des Verwaltungsrechts definiert und die gesetzliche Normierung analysiert. Im zweiten Teil wird der Wandel der Rechtsfindungsmethode in Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsrechts von der Entstehungsphase über die Weimarer Zeit bis zur Gegenwart betrachtet, um Orientierungspunkte für eine rationale Methodenlehre zu gewinnen. Park behandelt die Überwindung der klassischen Rechtsquellenlehre sowie die Analyse und Fortschreibung von H. J. Wolffs Lehre über Rechtsgrundsätze, die an die Prinzipientheorien von Ralf Dreier und Robert Alexy anknüpfen. Dies führt zur Entwicklung einer Prinzipientheorie des Verwaltungsrechts, deren zentrale These besagt, dass die Rechtsfindung durch die Abwägung zwischen verwaltungseinschränkenden und -begünstigenden Prinzipien erfolgen soll. Die Methode umfasst die Ermittlung von Prinzipien zu dogmatischen Rahmenthemen, die Herausarbeitung von Abwägungselementen, die Typenbildung und die Feststellung von Vorrangbedingungen. Damit wird das System der Verwaltungsrechtsdogmatik rekonstruiert.