Geldwäschereibekämpfung bei Investmentgesellschaften
Die Anteilsbeziehung im GwG
Investmentgesellschaften müssen ihre Sorgfaltspflichten gemäß Geldwäschereigesetz (GwG) auf Anteilsbeziehungen anwenden, im Gegensatz zu anderen Finanzintermediären, die sich auf Geschäftsbeziehungen stützen. Anteilsbeziehungen basieren auf zwingendem Aktienrecht und entstehen oft gesetzlich, was bedeutet, dass Investmentgesellschaften unter Umständen keine Kenntnis von neuen Anteilsinhabern haben. Zudem kann einem bestehenden Aktionär die Mitgliedschaft grundsätzlich nicht entzogen werden. Das GwG ist jedoch auf Geschäftsbeziehungen ausgelegt und behandelt Anteilsbeziehungen kaum. Die Dissertation aus St. Gallen thematisiert die Umsetzung der GwG-Sorgfaltspflichten durch Investmentgesellschaften im Kontext der jüngsten GwG-Revision zur Umsetzung der FATF-Empfehlungen und deren Durchsetzung gegenüber Aktionären. Dabei werden zivil- und öffentlich-rechtliche Instrumente wie Vinkulierung, aktienrechtliche Meldepflichten und börsenrechtliche Offenlegungspflichten untersucht. Ein weiterer Fokus liegt auf dem qualifizierten Anlegerstatus gemäß Kollektivanlagengesetz (KAG), da Investmentgesellschaften mit ausschließlich qualifizierten Anlegern laut FINMA-Praxis die Sicherstellung dieses Status im Rahmen der GwG-Gewährsbestimmung berücksichtigen müssen.