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Steffen Evers

    Das Verhältnis des Vermögensnachteils bei der Untreue (§ 266 StGB) zum Vermögensschaden beim Betrug (§ 263 StGB) unter besonderer Berücksichtigung des Gefährdungsschadens
    • Betrug und Untreue sind die zentralen Straftatbestände des Wirtschaftsstrafrechts. Besonders ihre tatbestandlichen Erfolge – Vermögensschaden und Vermögensnachteil – stehen regelmäßig im Mittelpunkt rechtlicher Diskussionen und gerichtlicher Entscheidungen. Ausgehend von dem herrschenden identischen Verständnis beider Begriffe („Dogma der Identität“) beleuchtet diese Untersuchung anhand der vielschichtigen und unübersichtlichen Rechtsprechung das Verhältnis beider Begriffe, um dann unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen, wirtschafts- sowie rechtspolitischen Vorgaben das Verhältnis von Vermögensschaden und Vermögensnachteil neu zu interpretieren.

      Das Verhältnis des Vermögensnachteils bei der Untreue (§ 266 StGB) zum Vermögensschaden beim Betrug (§ 263 StGB) unter besonderer Berücksichtigung des Gefährdungsschadens