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Christian Moraw

    Tarifkonkurrenz, Tarifpluralität und der Grundsatz der Tarifeinheit bei Tarifnormen über gemeinsame Einrichtungen im Anwendungsbereich des Tarifvertragsgesetzes
    • Die Gewerkschafts- und Tariflandschaft in der Bundesrepublik erlebt seit Jahren einen Wandel. Mit der abnehmenden Bindekraft von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sinkt auch die Bedeutung des Flächentarifvertrags zur einheitlichen Regelung von Sozialstandards. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 7.7.2010, den Grundsatz der Tarifeinheit aufzugeben, hat schwer absehbare Folgen für die Tariflandschaft. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz und das Tarifeinheitsgesetz sollen der abnehmenden Bedeutung des Flächentarifvertrags entgegenwirken, insbesondere im Hinblick auf die gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien gemäß § 4 Abs. 2 TVG. Der Autor untersucht die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen und leitet Lösungen aus einem privatautonomen Verständnis der Tarifautonomie ab. Er beginnt mit der Normsetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien und beleuchtet die historische Entwicklung sowie die rechtlichen Grundlagen und Funktionen gemeinsamer Einrichtungen. Anschließend analysiert er die neuen Bedingungen für die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und deren Bedeutung. Zudem behandelt der Autor, wie Tarifkollisionen in Form von Tarifkonkurrenz oder Tarifpluralität entstehen können und diskutiert deren Auflösungsbedürftigkeit. Abschließend werden verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Lösung von Tarifkollisionen analysiert.

      Tarifkonkurrenz, Tarifpluralität und der Grundsatz der Tarifeinheit bei Tarifnormen über gemeinsame Einrichtungen im Anwendungsbereich des Tarifvertragsgesetzes