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Hannes Zieglmaier

    Die Hinzurechnungsbesteuerung als Instrument gegen Steuerumgehung
    • Die Hinzurechnungsbesteuerung als Instrument gegen Steuerumgehung

      Entwicklungen durch die Action 3 der OECD und die Anti-Tax Avoidance Directive der EU

      Die Steuerbelastung hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem entscheidenden Faktor für Standort- und Unternehmensentscheidungen entwickelt, insbesondere bei mobilen Tätigkeiten. Die Gefahr der steuermotivierten Verlagerung ist aufgrund niedriger Transaktionskosten hoch. Ein wesentliches Instrument hierfür ist die ausländische Kapitalgesellschaft, die durch getrennte Besteuerung von Gesellschaft und Gesellschafter sowie durch die Freistellung von Dividenden oder Veräußerungsgewinnen ermöglicht, ausländisches Steuerniveau ins Inland zu importieren. Die Steuerpraktiken großer (US-)Konzerne wie Apple oder Google haben gezeigt, dass dies ein globales Phänomen ist. Diese Praktiken führten zur OECD-Initiative gegen Base Erosion and Profit Shifting (BEPS), insbesondere durch Aktionspunkt 3, der eine von den OECD-Staaten entwickelte Hinzurechnungsbesteuerung zur Verhinderung solcher Verlagerungen vorsieht. Die EU verabschiedete am 21.6.2016 die Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD), die bis zum 31.12.2018 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. In Deutschland besteht seit 1972 eine Hinzurechnungsbesteuerung, die jedoch als überaltert und ineffektiv gilt. Diese Studie zielt darauf ab, eine treffsichere Hinzurechnungsbesteuerung zu entwickeln, die wirtschaftlich effizient und rechtlich zulässig ist, um die Kritik an der deutschen Regelung zu bewerten und Reformbedarf aufzuzeigen.

      Die Hinzurechnungsbesteuerung als Instrument gegen Steuerumgehung