Wohlfahrtspflege - Volkspflege - Fürsorge
- 184 Seiten
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Sammelband zur Konferenz "Nicht zu fassen: Das Extremismuskonzept und neue rechte Bewegungen", 9. und 10. Juni 2017, TU Berlin
„Extremismus“ ist eine Bezeichnung, die seit den 1970er Jahren zur Etikettierung der „Feinde der Demokratie“ dient. Das mit dem Begriff einhergehende Konzept, welches die politische Landschaft in eine gute demokratische Mitte und bedrohliche extremistische Ränder aufteilt, ist heute in der politischen Kultur der Bundesrepublik fest verankert. Firmiert wird es durch die Extremismusforschung, durch Sicherheitsbehörden - allen voran dem Verfassungsschutz - sowie durch politische Stiftungen und Parteien. Dabei wird unter anderem kritisiert, dass das Extremismuskonzept unterkomplex sei und Bedrohungen des demokratischen Zusammenlebens jenseits vermeintlich extremistischer Ränder nicht fassen kann. Zudem verenge es Demokratie auf eine staatszentrierte Form. Doch das Konzept bleibt trotz aller Kritik en vogue. Der Sammelband unterbreitet somit verschiedene Perspektiven auf die Persistenz des Extremismuskonzeptes und verknüpft diese mit dem verstärkten Auftreten sogenannten rechtspopulistischer Bewegungen.
Systematische Analyse von Wiederaufnahmeverfahren in Strafverfahren im Hinblick auf Häufigkeit und Risikofaktoren
Rechtskräftige Fehlentscheidungen sind ein tief reichendes Unrecht und werden in Deutschland immer noch getroffen. Die letzten empirischen deutschen Untersuchungen dazu fanden in den 50er- bis 70er-Jahren statt. Die vorliegende Arbeit ist eine aktuelle Untersuchung von Fehlentscheidungen in Strafprozessen im Hinblick auf Häufigkeit und Risikofaktoren, um Möglichkeiten zur Vermeidung zu entwickeln. Es wurden drei methodische Ansätze gewählt: Zunächst wurden die empirischen Erkenntnisse aus den 50er- bis 70er-Jahren im Sinne einer Meta-Analyse systematisch analysiert, interpretiert und zusammengefasst. Dann wurde die aktuelle Situation in Deutschland durch die Auswertung der Daten des Statistischen Bundesamts zur Anzahl der Wiederaufnahmeanträge von 2001 bis 2015 dargestellt. Letztlich wurde eine aktuelle Aktenanalyse von Wiederaufnahmeverfahren durchgeführt, deren Wiederaufnahmeanträge im Zeitraum von 2003 bis 2015 an den Gerichten in der Hansestadt Hamburg gestellt wurden.
Vor Inkrafttreten des Betreuungsrechts im Jahre 1992 wurden erwachsene Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderungen nicht in der Lage waren, ihre Interessen selbst wahrzunehmen, unter Vormundschaft gestellt. Der Vormundschaft ging regelmäßig eine Entmündigung voraus, die den Betroffenen vollständig entrechtete. Das vorliegende Werk ist das Ergebnis einer minutiösen Auswertung von Vormundschaftakten der Hamburger Behörden aus den Jahren 1945 bis 1992. Kernstück des Buches ist die ausführliche Darstellung von sechs Schicksalen entmündigter Menschen unter Rekonstruktion der Biografien und Lebensläufe. Zu Wort kommen auch Experten und Zeitzeugen wie Vormundschaftsrichter, Psychiater, Vormünder und Heimmitarbeiter. Die Darstellung berücksichtigt darüber hinaus die rechtliche, gesellschaftliche und politische Situation und Entwicklung im zeitlichen Umfeld. Vielen heute aktiv im Betreuungsrecht Tätigen – aber auch der Öffentlichkeit – ist diese Vorgeschichte des Betreuungsrechts weitgehend unbekannt: So standen hinter der rechtlichen Entmündigung, insbesondere in der unmittelbaren Nachkriegszeit, z. T. tragische Einzelschicksale lediglich unangepasster Menschen.