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Detlef Geisler

    Rentenreform 1992, Sozialgesetzbuch VI
    • 1990

      Der Praxisratgeber Lagebericht richtet sich primär an KMU und bietet einen praktischen Leitfaden zur Umsetzung der komplexen Anforderungen des DRS 20 für die Erstellung von (Konzern-)Lageberichten. Auch andere Unternehmen und deren Berater, die zur Aufstellung eines Lageberichts verpflichtet sind, finden wertvolle Unterstützung. Die 2. Auflage berücksichtigt die Änderungen durch BilRUG, FührposGleichberG und DRÄS 6 sowie die Nachfrage nach weiteren Praxishinweisen zur Umsetzung von DRS 20. Sie behandelt Sonderfragen, für die DRS 20 keine konkreten Antworten liefert, und enthält Neuerungen zur Berichterstattung über Geschlechter- und Frauenquoten sowie zum Integrated Reporting. Der Fokus liegt auf einer praxisorientierten Kommentierung der Textziffern des DRS 20 in der Reihenfolge des Standards sowie auf zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen, wie der Schlusserklärung des Vorstands im Abhängigkeitsbericht und der Vergütung der Organmitglieder. Zudem wird die Zwischenlageberichterstattung nach DRS 16 thematisiert. Der Ratgeber ist auf den Lagebericht mittelständischer Unternehmen ausgerichtet, die DRS 20 anwenden, und bietet neben Kommentierungen und Beispielen auch Gesetzesmaterialien sowie eine Übersicht häufig verwendeter Kennzahlen. Auch Vorschriften für kapitalmarktorientierte Unternehmen werden kommentiert, um einen umfassenden Überblick über die Lageberichterstattung zu gewährleisten.

      Rentenreform 1992, Sozialgesetzbuch VI