Zum WerkDie Schnittstelle von Baurecht und Wohnungseigentumsrecht wird hier von erfahrenen Expertinnen und Experten gefüllt. Lernen Sie, rechtssicher im Bestand zu bauen, zu sanieren und zu erhalten. Das Handbuch orientiert sich in seinem Aufbau an der Chronologie einer baulichen Maßnahme in der Wohnungseigentümergemeinschaft: Über die Zuständigkeiten der WEG, die Beschlüsse der Gemeinschaft und Pflichten des Verwalters hin zu den von der Gemeinschaft beauftragten Maßnahmen, die Bauverträge und deren Abwicklung sowie die Gewährleistung und Haftung ist in diesem Handbuch alles umfassend dargestellt. Ein ausführliches Sachverzeichnis ermöglicht den schnellen, gezielten Zugriff.Vorteile auf einen Blick übersichtlich aufbereitet und top aktuell mit vielen praxisrelevanten Beispielen und Mustern systematische Darstellung unter Berücksichtigung aller Aspekte ZielgruppeFür Rechtsanwaltskanzleien (insbesondere Fachanwältinnen sowie Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht), die WEG-Verwaltung und Verwaltungsbeiräte.
Peter Kieß Reihenfolge der Bücher



- 2024
- 2022
Das Handbuch zum Betreuungsrecht bietet eine klare und verständliche Einführung in die Unterstützung für hilfsbedürftige Menschen. Es richtet sich sowohl an Juristen als auch an Nichtjuristen und behandelt die relevanten Verfahren umfassend. Die Neuauflage hebt insbesondere die Änderungen hervor, die ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten, und ermöglicht so eine aktuelle und praxisnahe Auseinandersetzung mit dem Thema.
- 1995
Wenn Forderung und Schuld in einer Person zusammentreffen, erlischt die Verbindlichkeit, und wenn Eigentum und Belastung sich vereinen, erlischt das beschränkte dingliche Recht. Der Erlöschensgrund der Konfusion, ein römisches Erbe, findet auch im modernen Recht Anwendung. Bisher fehlte eine umfassende Darstellung der modernen Romanistik zu diesem Thema. Die vorliegende Arbeit nutzt moderne romanistische Methoden, um das gesamte Material des klassischen römischen Rechts geordnet aufzubereiten. Dabei werden sowohl dingliche als auch obligatorische Konfusionen eingehend untersucht. Die differenzierte Behandlung der Konfusion durch die römische Jurisprudenz wird aufgezeigt: Während die Wirkung der Konfusion nicht in Frage gestellt wird, erfolgt eine Korrektur, wenn sie zu unangemessenen Ergebnissen führt. Je nach Fallkonstellation werden unterschiedlichste Mittel eingesetzt. Dies verdeutlicht einen zunehmend selbstbewussten und freien Umgang der Jurisprudenz mit institutionellen Vorgaben im historischen Kontext. Zudem wird aufgezeigt, dass bestimmte Teilaspekte, wie die unechte Bürgschaftskonfusion, von der römischen Jurisprudenz nicht als Konfusion betrachtet wurden. Abschließend wird die dogmengeschichtliche Entwicklung der Konfusion im 19. Jahrhundert sowie die Entwicklung des Begriffs confusio nach den römischen Juristenschriften nachgezeichnet.