Unfern II
Zukunftsroman
Zukunftsroman
Das große Einmaleins für Soziale Medien im Gremium Soziale Medien sind in aller Munde. Unternehmen setzen Facebook, Twitter und Co. zu unterschiedlichen Zwecken ein. Auch Gewerkschaften und Betriebsräte nutzen sie bei ihrer Arbeit. Das Buch gibt einen umfassenden Überblick auf die Einsatzmöglichkeiten von Sozialen Medien in der Arbeit der Interessenvertretungen. Anhand von Beispielen und Handlungshilfen vermittelt es klare Antworten und Orientierung: Welche Vor- und Nachteile bieten die neuen Kommunikationsformen? Welche Kompetenzen sind erforderlich? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es? Die Kernthemen: Was sind Soziale Medien? Die Anwendungen: Blogs, Microblogging, Wikis, Soziale Netzwerke Soziale Medien in der Arbeit der Interessenvertretungen Soziale Medien und Mitbestimmung * Rechtliches / Social-Media-Guidelines Die Autorin / Der Autor: Ute Demuth schult und berät Betriebs- und Personalräte zu Öffentlichkeitsarbeit und Medieneinsatz Achim Thannheiser ist Rechtsanwalt und Betriebswirt in Hannover, Berater von Betriebs- und Personalräten.
Praxis der Interessenvertretung Die Vorteile auf einen Blick: Zeigt die Möglichkeiten von Social Media für Interessenvertreter Klärt rechtliche Grundlagen Extra-Regelungen für Soziale Medien Unternehmen setzen Facebook, Twitter und ähnliche Dienste zu unterschiedlichen Zwecken ein. Auch Gewerkschaften und einige Betriebsräte haben schon Erfahrungen gesammelt und nutzen Social Media in ihrer Arbeit. Die Broschüre gibt einen umfassenden Überblick über die Einsatzmöglichkeiten von Social Media in der Betriebsratsarbeit. Die Kernthemen: Was sind soziale Medien? Was ist was? Social Media und Kompetenzen im Gremium Warum es Extra-Regelungen für Soziale Medien braucht Zielsetzungen von 'Social-Media-Guidelines' Privatnutzung Persönlichkeitsrechte und Datenschutz Haftung und Formvorschriften Urheberrecht Betriebsrat und Social Media Die Autorin / Die Autoren: Ute Demuth, Seminarleiterin zu Kommunikations- und Informationstechnologien Jan A. Strunk, Rechtsanwalt in Kiel Martin Lindner, Wissenschaftler an der Universität Marburg