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Florian Lähn

    Der Vermieterwechsel im laufenden Mietverhältnis
    • 2016

      Eine wertbeständige Geldanlage ist die in Immobilien, wobei der Vermietungsstand den Wert und die Marktgängigkeit eines Grundstücks erheblich beeinflusst. Für Erwerber ist es entscheidend, dass Immobilien langfristig von Mietern genutzt werden. Gemäß § 566 Abs. 1 BGB tritt der Erwerber in alle Rechte und Pflichten des Vermieters beim Eigentumsübergang ein, wobei die Mietzinseinnahmen im Kaufpreis berücksichtigt sind. Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ schützt Mieter und wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf, die in dieser Abhandlung behandelt werden. Besonders beleuchtet wird die Möglichkeit der Abbedingung von § 566 Abs. 1 und 2 BGB. Zudem werden Aspekte zur Mietkaution und die Unterschiede zwischen § 566a BGB n. F. und § 572 BGB a. F. nach dem Mietrechtsreformgesetz vom 19.6.2001 erörtert. Prozessuale Fragestellungen sowie Besonderheiten bei Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung und Insolvenz finden ebenfalls Berücksichtigung. Der gesetzliche Vermieterwechsel wird behandelt, einschließlich gewerblicher Weitervermietung (§ 565 BGB) und Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB). Eine Mietparteiwechselvorbehaltsklausel ermöglicht dem Vermieter, den Mietvertrag auf einen anderen Vermieter zu übertragen, was vom BGH grundsätzlich bejaht, jedoch einer Interessenabwägung nach AGB-Recht bedarf. Diese Arbeit beleuchtet die Möglichkeiten und Rechtsfolgen des gesetzlichen und vertraglichen Vermieterwechsels sowie Regelungsmöglichkeiten

      Der Vermieterwechsel im laufenden Mietverhältnis