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Frédéric Klasing

    Insolvenzantragspflicht und Insolvenzverschleppungshaftung nach deutschem Recht und ihre Anwendung auf ausländische Kapitalgesellschaften
    • Die europäische Niederlassungsfreiheit für juristische Personen ist ein zentrales Merkmal des EU-Binnenmarkts und wird sowohl als Chance als auch als Herausforderung wahrgenommen. Die vereinfachten Gründungsvoraussetzungen ausländischer Kapitalgesellschaften, insbesondere aus Großbritannien, stehen oft im Widerspruch zu deren hohen Verfallsraten. Dies führt zu Forderungen nach Schutzmechanismen für lokale Gläubiger, um einen geordneten Rückzug notleidender Schuldner zu gewährleisten. Deutsche Rechtsanwender suchen nach vertrauten Instrumenten, deren Anwendung jedoch mit supranationalen Vorschriften in Einklang stehen muss. Die Herangehensweisen sind vielfältig, wobei Pragmatismus und Vereinfachung in der Literatur und Rechtsprechung erkennbar sind. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen von 2008 wollte der deutsche Gesetzgeber eine Lösung für diese Problematik finden. Die Entwicklungen in der Fachliteratur und Rechtsprechung zeigen jedoch, dass dies nicht ausreicht. Die Untersuchung widmet sich der Frage, ob und wie die deutsche Insolvenzantragspflicht sowie die Haftung wegen Insolvenzverschleppung auf die Geschäftsführer ausländischer Gesellschaften, insbesondere „Briefkastengesellschaften“, angewendet werden können. Der Fokus liegt auf der Auslegung des Unionsrechts und der Reichweite seiner Anwendbarkeit. Ist die bisherige richterliche Praxis tragfähig? Weitere relevante Begrif

      Insolvenzantragspflicht und Insolvenzverschleppungshaftung nach deutschem Recht und ihre Anwendung auf ausländische Kapitalgesellschaften