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Jörg Schulze

    Finanzierung- und Steuertips für Denkmaleigentümer in Nordrhein-Westfalen
    Stimmstörungen im Kindes- und Jugendalter
    Und Gott sprach: "Wo liegt das Problem?"
    Gott hat durchgehend Sprechstunde
    Stepping out!
    Das Eisenbahnwerk Brandenburg-West
    • Der Autor beschreibt die Geschichte dieses wohl einmaligen deutschen Eisenbahnwerkes. Besondere Beachtung verdient das überwiegend unbekannte Bildmaterial. Es vermittelt vom Bau der Pulverfabrik, dem Neu- und Umbau durch die Reichsbahn nach 1922, mit Luftbildern aus dem Jahr 1943 sowie Fotos aus der Nachkriegszeit bis zum Jahr 2000 die wechselvollen Veränderungen.

      Das Eisenbahnwerk Brandenburg-West
    • Eigentumsrechtliche Fragestellungen sind vielfach behandelt worden, dennoch gibt es Konstellationen, die bislang nicht ausreichend erörtert wurden. Dazu zählt der passive Bestandsschutz, dessen Bedeutung und Gewährleistungspotential noch nicht systematisch analysiert sind. Die Studie beleuchtet die Konfliktsituation zwischen der grundgesetzlichen Gewährleistung (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) und den gesetzlichen Inhalts- und Schrankenbestimmungen (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) anhand der landesrechtlichen Regelungen zur bauordnungsrechtlichen Beseitigungsverfügung in Sachsen und Niedersachsen. Untersucht wird, inwieweit bauliche Anlagen nach ihrer Errichtung gegen Beseitigungsanordnungen geschützt sind, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsänderung nach der Errichtung, die zur Illegalität führen kann. Die Analyse der unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen zeigt die grundgesetzliche Eigentumsgewährleistung und bestehende Schutzdefizite auf. Der erste Teil behandelt die Beseitigungsverfügung im Kontext der Eigentumsgewährleistung. Der zweite Teil vergleicht die gesetzgeberischen Bestimmungsbefugnisse mit den grundgesetzlichen Gewährleistungen. Im dritten Teil werden die Ergebnisse auf die konkrete Anwendung der Beseitigungsverfügung übertragen. Es wird deutlich, dass unterschiedliche Ausgestaltungen der Befugnisnormen durch die Landesgesetzgeber zu variierenden Ergebnissen führen können, was zu Konflikten zwischen den Interess

      Die bauordnungsrechtliche Beseitigungsverfügung in den Grenzen des Bestandsschutzes