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Bookbot

Helmut Karg

    Ausapern
    Der WM-Peter oder sportliche Geschichten und drollige Tore
    Regensburg und Ostbayern
    Tao der Jugend
    Deutsch für die berufliche Oberstufe
    König Artus
    • 2010

      bewährtes Lehr-, Text- und Arbeitsbuch für die berufliche Oberstufe in Bayern genehmigt für Fachoberschulen und Berufsoberschulen (ZN: 22/11-FO/BO) (auslaufender Lehrplan) mit Lernzirkel zum Expressionismus sowie Übungskapiteln zu allen wichtigen Themen mit Musterlösungen sowie einer kompletten Literaturgeschichte inklusive CD-ROM mit zusätzlichen Texten und Aufgaben, auch zur „Defezitanalyse“ (Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung) bietet eine systematische Gliederung nach Epochen und Gattungen mit schülergerechten Beispielen und fundierten Hintergrundinformationen reichhaltiges Textangebot, insbesondere auch der deutschsprachigen Literatur nach 1945, und Aufgaben zur Vertiefung

      Deutsch für die berufliche Oberstufe
    • 2010

      Ausapern

      • 356 Seiten
      • 13 Lesestunden
      Ausapern
    • 2005

      IGH vs. ISGH

      • 293 Seiten
      • 11 Lesestunden

      Das Völkerrecht kennt keine rechtlich festgeschriebene Abgrenzung der Zuständigkeiten ständiger Gerichte. Vielmehr besitzen Staaten das Recht, frei zwischen einzelnen Streitbeilegungsmethoden und -organen zu wählen. Dieses Recht findet sich auch im UN-Seerechtsübereinkommen wieder. Staaten können neben einem Schiedsgericht den Internationalen Seegerichtshof oder den Internationalen Gerichtshof zur Beilegung ihrer Streitigkeiten wählen. In welchem rechtlichen und tatsächlichen Verhältnis stehen IGH und ISGH diesbezüglich zueinander? Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Verhältnis durch ein arbeitsteiliges Modell bestimmt. Die Fachgerichtsbarkeit des ISGH beeinträchtigt insoweit nicht die Rolle des IGH als faktischer Weltgerichtshof sondern ergänzt diese. Grundlage dieser Erkenntnis ist die Analyse der Entwicklungsgeschichte, Gerichtsverfassungen und Verfahrensordnungen sowie der Rechtsprechung der Gerichte. Dabei geht der Autor detailliert auf bisher in der Literatur kaum beachtete Besonderheiten, z. B. die Beteiligung der EU an Verfahren vor dem ISGH, ein. Einschlägig Interessierte erhalten einen Einblick in einen in diesem Detail kaum untersuchten Bereich beider Gerichte.

      IGH vs. ISGH
    • 2003
    • 2001
    • 1996
    • 1996
    • 1996