Triage
Ein interdisziplinärer Austausch zu Fragen ärztlicher Entscheidungskonflikte






Ein interdisziplinärer Austausch zu Fragen ärztlicher Entscheidungskonflikte
Globale Menschenrechte und weltweite Verkündigung der christlichen Botschaft
Der Rechtsstatus religiöser Verbände
Ein interdisziplinärer Austausch zu Fragen eines selbstbestimmten Todes
"In seinem umstrittenen Urteil vom 26. Februar 2020 hob das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung auf und erklärte § 217 StGB, der dies unter Strafe stellte, für nichtig. Dabei kam dem Recht auf Suizid als Ausdruck der Selbstbestimmung ein hoher Stellenwert bei. Zugleich wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, die Suizidhilfe unter Beachtung der Selbstbestimmung über das eigene Leben ggf. neu zu regeln. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisierten die beiden Kirchen das Urteil scharf. Nachdem in der Folgezeit eine differenzierte Diskussion einsetzte und auch bereits mehrere Gesetzentwürfe für eine Neuregelung sowohl aus der Politik wie aus der Wissenschaft vorlagen, fand noch in der letzten Legislaturperiode eine erste sogenannte Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag statt. Zu allen maßgeblichen Facetten des Themas veranstaltete die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum im Sommersemester 2021 eine interdisziplinäre Gesprächsreihe, deren Beiträge dieser Band dokumentiert"-- Back cover
Jubiläumsschrift für Arno Schilberg
Die Würde des Menschen ist vor-positives Fundament der grundgesetzlichen Werteordnung und zugleich verbindlicher Maßstab für alles staatliche Handeln. Mit der „Menschenwürde als Verfassungsgrundlage“ behandelte das 51. „Essener Gespräch“ erneut eine sehr grundsätzliche Materie, die in vielen vorherigen Gesprächen zwar immer wieder einmal thematisiert, noch nie aber zum Thema selbst gemacht worden ist. Im ersten Teil der Tagung standen grundlegende Erwägungen zur Idee der Menschenwürde im Vordergrund. Sowohl im Einführungsvortrag als auch in der anschließenden Diskussion wurden insbesondere die Entstehungsgeschichte als auch der Rechtscharakter des Art.1 GG erörtert. Der zweite Teil der Tagung widmete sich zwei klassischen Anwendungsfällen der Forschungen zur Menschenwürde. Zum einen wurde die Würde des Menschen am Lebensbeginn und am Lebensende betrachtet. Zum anderen stand das Verhältnis von Menschenwürde und Genforschung im Fokus. Abgeschlossen wurde die Tagung mit einem juristischen Beitrag zur Frage der Unwägbarkeit der Menschenwürde und etwaiger Würdekollisionen sowie einer theologischen Verortung der Menschenwürde, die in einem engen Zusammenhang mit der Gottesebenbildlichkeit des Menschen steht.