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Peter Röthemeyer

    Musterfeststellungsklage
    VDuG – Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
    • Mit dem Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) wurde der kollektive Rechtsschutz in Deutschland grundlegend reformiert. Das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) integriert die Musterfeststellungsklage aus der ZPO und führt erstmals eine auf Leistung gerichtete Sammelklage, die „Abhilfeklage“, ein. Der Handkommentar zur neuen Abhilfeklage beleuchtet die Herausforderungen für Verbände, Anwälte und Gerichte. Röthemeyer beschreibt die neuen Klagearten umfassend aus anwaltlicher und gerichtlicher Perspektive und setzt praxisnahe Schwerpunkte: Klagebefugnis und Anwendungsbereich, Klagearten, Gleichheit der Ansprüche, Opt-in-Modell, Abhilfeverfahren und erfolgreiche Abhilfeklage. Der Kommentar erklärt, welche Ansprüche gebündelt werden können, wie sich Musterfeststellungs- und Abhilfeklage zueinander verhalten, und welche Kriterien für gleichartige Ansprüche gelten. Zudem wird das Vorgehen des Gerichts in der Vergleichsphase und das Umsetzungsverfahren der Abhilfeklage behandelt. Der Kommentar ordnet die neuen kollektiven Rechtsschutzformen in den Kontext der Verbraucherrechtedurchsetzung ein und beleuchtet die Abgrenzung zur individuellen Rechtsverfolgung. Dr. Peter Röthemeyer, Lehrbeauftragter und Mediator, ist ein anerkannter Experte für Rechtsschutzfragen und hat maßgeblich an der Entwicklung des kollektiven Rechtsschutzes mitgewirkt.

      VDuG – Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
    • Musterfeststellungsklage

      Weiterentwicklung zu systemrelevanten Fragen auch im Lichte der Verbandsklagen-Richtlinie

      Die Verbandsklagen-Richtlinie der Europäischen Union muss bis zum 25.12.2022 umgesetzt werden. Der Autor plädiert für eine Umsetzung mittels Weiterentwicklung der Musterfeststellungsklage (MFK) und unterbreitet konkrete Vorschläge auch zu den zentralen Problembereichen der MFK. So soll die Klagebefugnis auf den Radius des Verbandsklagenrechts ausgeweitet werden. Das Problem rechtlichen Gehörs der Anmelderschaft wird mittels einer asymmetrischen Bindungswirkung des MFU gefunden und zahlreiche damit zusammenhängende Fragen geklärt. Zu dem von der Richtlinie vorgegebenen unmittelbaren Leistungszugang entwickelt der Autor im Zielkonflikt zur Effektivität und zum Missbrauchsschutz ein flexibles, den Einzelfall Rechnung tragendes Konzept.

      Musterfeststellungsklage