Die Seminararbeit analysiert die Etablierung einer Start-Up-Ökonomie in strukturschwachen Regionen, mit einem Fokus auf die Lausitz in Sachsen. Durch eine PESTLE-Analyse wird zunächst eine umfassende Ist-Darstellung der Region vorgenommen. Ziel ist es, Strategien zu entwickeln, die das wirtschaftliche Potenzial der Lausitz fördern und nachhaltige Entwicklungsmöglichkeiten schaffen. Die Arbeit bietet somit wertvolle Einblicke in wirtschaftspolitische Ansätze zur Stärkung regionaler Strukturen.
Sebastian Coburger Bücher




Die Studienarbeit behandelt einen Rechtsstreit zwischen einer Klägerin und dem Jobcenter Landkreis Celle, der sich um die Gewährung von Mehrbedarfen für Schulbuchanschaffungen dreht. Der 11. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen entschied, dass diese Kosten gemäß § 21 Abs. 6 SGB II als Mehrbedarf anerkannt werden müssen. Das Bundessozialgericht bestätigte diese Entscheidung in seiner Revision. Die Arbeit analysiert die rechtlichen Grundlagen der Gerichtsentscheidungen, mögliche unberücksichtigte Regelungen und die allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung von Mehrbedarfen.
Die Seminararbeit untersucht das Konfliktpotential, das durch die zunehmende Altersspanne der Beschäftigten im Arbeitsumfeld entsteht. Dabei werden die unterschiedlichen Generationen und ihre spezifischen Herausforderungen analysiert. Ziel ist es, praxisnahe Handlungsempfehlungen zu entwickeln, die als Präventionsmaßnahmen oder Lösungsansätze dienen können, um Konflikte zwischen den Generationen zu minimieren und ein harmonisches Arbeitsklima zu fördern.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, 13,45, Deutsch, Von den circa 45,4 Millionen erwerbstätigen Personen in der Bundesrepublik unterliegen circa 32,7 Millionen Personen keiner Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit. Am 14.05.2019 urteilte jedoch die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mittels einer Vorabentscheidung, dass für Angestellte eine generelle Arbeitszeiterfassung verpflichtend ist. Des Weiteren entschied der EuGH, dass alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen. Das Urteil des EuGHs hat auch weitreichende Folgen für die Bundesrepublik. Gemäß § 16 II ArbZG unterliegen bisher nur die Arbeitszeiten einer Dokumentationspflicht, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehen (Überstunden). Eine Dokumentationspflicht für die werktägliche Arbeitszeit ist gemäß § 17 I 1 MiLoG nur für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach § 8 I SGB IV (geringfügig Beschäftigte) beschäftigen und für die in § 2a I SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereiche für Dienst- und Werkleistungen, wobei die Begriffe weit auszulegen sind, existent.