In dem Lehrbuch werden dargestellt: Die Grundlagen der Kriminologie (Begriff,
Geschichte und Methoden), zentrale Befunde zum Verbrechen (Taten, Täter und
Opfer) sowie zur Verbrechenskontrolle (Kriminalprävention und
Strafrechtspflege) und die Theorien der Kriminalität und der
Kriminalitätskontrolle. Außerdem werden Befunde zu wichtigen Deliktsbereiche
dargestellt.
AuszugAm 15. März 2013 fand in Heidelberg die Jahrestagung 2013 der DVJJ-Landesgruppe Baden-Württemberg statt. Die Tagung hatte das Thema „Aktuelle Entwicklungen im Jugendstrafrecht“. In diesem Heft sind die auf der Tagung gehaltenen Vorträge abgedruckt. In dem Referat von Ministerialdirektorin Bettina Limperg und Ministerialrat Prof. Dr. Rüdiger Wulf vom Justizministerium Baden-Württemberg werden aktuelle Entwicklungen in der baden-württembergischen Strafrechtspflege dargestellt. Ministerialrat Dr. Michael Gebauer vom Bundesministerium der Justiz erörtert neuere Gesetzgebungsaktivitäten des Bundes im Jugendkriminalrecht. Norbert Müller stellt die Präventionsarbeit des Vereins G-Recht in Heidenheim dar und Dr. Wolfgang Stelly und Dr. Jürgen Thomas berichten über Befunde eines Forschungsprojekts über die soziale Lage von Jugendstrafgefangenen. Die Landesgruppe hofft, mit der Tagung und der Veröffentlichung der Referate einen Beitrag zur rationalen Weiterentwicklung der Jugendstrafrechtspflege zu leisten.
Das vorliegende Heft dokumentiert die Referate der Jahrestagung 2012 der DVJJ-Landesgruppe Baden-Württemberg, die am 2. März 2012 an der Katholischen Hochschule Freiburg stattfand. Das Thema der Tagung war „Kindeswohlgefährdung, Jugendstrafverfahren und Zusammenarbeit der Institutionen“. Im Fokus stand die Frage, inwieweit Jugendstraftaten als Indiz für Kindeswohlgefährdung interpretiert werden können und welche Konsequenzen dies für den Umgang mit Jugenddelinquenz hat. Die Veranstaltung wurde von 149 Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht, deren Zusammensetzung auf Seite 6 aufgeführt ist. Ein Dank gilt der Katholischen Hochschule Freiburg für die hervorragende Kooperation bei der Organisation. Es wurden vier Referate gehalten: Stefanie Götte vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht sprach über „Blitzlichter aus dem Bundeskinderschutzgesetz“. Prof. Dr. Dr. Hauke Brettel behandelte „Straftaten als Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung“. Oberstaatsanwalt a. D. Klaus Breymann referierte über „Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Justiz“. Susanne Linz von der Universität Gießen stellte die Häuser des Jugendrechts in Frankfurt a. M./Höchst und Wiesbaden vor. Die Landesgruppe hofft, mit dieser Tagung und der Veröffentlichung der Referate zur besseren Kooperation zwischen Jugendstrafrechtspflege und Jugendhilfe beizutragen.