Das Buch bietet einen tiefen Einblick in die Geschichte der deutschen Anwaltschaft und beleuchtet deren Entwicklung über die Jahrhunderte. Es richtet sich an alle, die sich für rechtliche Berufe und deren historische Hintergründe interessieren. Durch fundierte Recherchen und anschauliche Beispiele wird die Evolution der Anwaltschaft in Deutschland nachvollziehbar dargestellt. Ein wertvolles Werk für Jurastudenten, Praktiker und Geschichtsinteressierte gleichermaßen.
Frank L. Schäfer Reihenfolge der Bücher






- 2024
- 2021
Das Kurzlehrbuch zum Besonderen Teil des Schuldrechts eignet sich sowohl für das Studium als auch zur Examensvorbereitung. Es zeichnet sich durch die Konzentration auf das Wesentliche aus: Das Kurzlehrbuch behandelt nur Schuldverhältnisse, die nicht Gegenstand eigener Nebenfächer sind. Schuldverhältnisse mit Examensrelevanz werden mit allen wesentlichen Problemstellungen besonders ausführlich dargestellt. Methodisch geht das Kurzlehrbuch von der Prämisse aus, dass Wortlaut und Systematik für das Normverständnis im Studium und Examen besonders wichtig sind. Inhaltlich wird das Prinzip der Privatautonomie betont, das sowohl für Verträge als auch für den Rechtsschutz durch gesetzliche Schuldverhältnisse von herausragender Bedeutung ist. Ziel ist damit eine gesetzesnahe und zugleich prinzipiengeleitete Darstellung des Besonderen Schuldrechts.
- 2015
- 2008
Juristische Germanistik
Eine Geschichte der Wissenschaft vom einheimischen Privatrecht
- 861 Seiten
- 31 Lesestunden
Seit einem Centennium prägt Otto v. Gierkes Rede „Die historische Rechtsschule und die Germanisten“ das Bild der juristischen Germanistik als Wissenschaft des einheimischen deutschen Rechts. Dieses Gemälde ist ein Nachklang des 18. und 19. Jahrhunderts, als sich die Germanisten mit der juristischen Romanistik um die wissenschaftliche Vorherrschaft an den Rechtsfakultäten und in der Rechtsliteratur stritten. Die Rechtsgeschichte des 21. Jahrhunderts steht angesichts der fachlichen Aussöhnung und Kooperation zwischen Germanistik und Romanistik jenseits solcher Legitimationszwänge. Diese Wissenschaftsgeschichte stellt dem traditionellen Bild ein Panorama gegenüber, das von der Konfession über die Gesetzgebung bis hin zur Politik reicht und auch die partikularrechtlichen, reaktionären und ideologischen Seiten der Germanistik benennt. Sie untersucht aus Sicht des Privatrechts im Detail die Ursprünge der Germanistik seit dem Späthumanismus des 16. Jahrhunderts, ihren Aufstieg im 18. und 19. Jahrhundert sowie ihre Neupositionierung im 20. Jahrhundert.
- 2001
Das Bereicherungsrecht in Europa
- 983 Seiten
- 35 Lesestunden
Mit der zunehmenden Rechtsintegration in der Europäischen Union wird die Frage nach einem Europäischen Zivilgesetzbuch relevant, das auch das Bereicherungsrecht betrifft. Dieses wird exemplarisch anhand der gemeinrechtlichen Kondiktionen, der §§ 812 ff. des deutschen BGB und des englischen Law of Restitution untersucht. Eine zentrale Frage ist, wie die Materie in verschiedene Bereicherungstypen gegliedert werden kann. Das Bild des gemeinen Rechts erweist sich als differenzierter als bisher angenommen. Als Datenbasis dienen über einhundert Vorlesungsnachschriften und Materialien zum Sächsischen BGB. Savigny wird als dogmatischer Moderator und methodologischer Novator betrachtet, der auf den Usus Modernus zurückgreift. Die neuen Einheitslehren des BGB dürfen sich nicht auf Savigny stützen; vielmehr steht die von Caemmerer und Wilburg begründete Trennungslehre im Fokus. Diese benötigt nur geringfügige Anpassungen, um den gesetzlichen Tatbestandsbedingungen zu entsprechen. Das englische Law of Restitution strukturiert die Materie ebenfalls, unterscheidet jedoch asymmetrisch zwischen Autonomous Unjust Enrichment und Wrongdoing. Trotz der Unterschiede zeigen sich bedeutende Parallelen in der Methodik beider Systeme. Die Kodifikation eines Europäischen Bereicherungsrechts, für das bereits ein Entwurf existiert, bleibt jedoch skeptisch zu betrachten. Der Entwurf steht in seiner Grundstruktur zwischen der deutschen Trennungslehre und d