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Sophie Schönberger

    1. Januar 1979
    Personenbezogene Massenkommunikation als verfassungsrechtliches Problem
    Öffentliches Kulturrecht
    Batik in Bethlehem, Hikaye in Hannover
    Was heilt Kunst?
    Zumutung Demokratie
    Was soll zurück?
    • Was soll zurück?

      Die Restitution von Kulturgütern im Zeitalter der Nostalgie

      4,0(14)Abgeben

      Die Restitution von Kulturgütern gehört zu den brisantesten und meistdiskutierten Themen der letzten Jahre. Lässt sich vergangenes Unrecht durch späte Rückgaben wiedergutmachen? Was muss, was soll, was kann zurückgegeben werden? Sophie Schönberger, Professorin für Öffentliches Recht, Kunst- und Kulturrecht, zeigt auf, welche Schwierigkeiten, aber auch Chancen die Auseinandersetzung mit einer Vergangenheit birgt, die aus der Gegenwart konstruiert wird.In unserem Umgang mit einer historisch belasteten Vergangenheit scheint nicht nur der Geschichte als solcher, sondern auch ganz konkreten Objekten Unrecht anzuhaften. Wurden sie geraubt, den Opfern abgepresst oder von ihnen auf andere Weise verloren, so geht man heute, auch viele Jahrzehnte nach ihrem Verlust, zumeist davon aus, dass sie an ihre ursprünglichen Besitzer herauszugeben sind. Welche Parameter, Schwierigkeiten, aber auch Chancen diesen Prozess kennzeichnen, erläutert die Autorin anhand von drei Beispielen, die in Deutschland die aktuellen Debatten in unterschiedlicher Weise prägen: die Restitution von NS-Raubgut, der Umgang mit kolonialen Objekten und schließlich die Entschädigungsforderungen der Familie Hohenzollern.

      Was soll zurück?
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      Zumutung Demokratie
    • Nach dem Fall Gurlitt: Ein Beitrag, der die Rückgabe von Kunst als sozialen Prozess beschreibt. Nicht erst seit dem Fall Gurlitt gelangt mit der Restitution von NS-Raubkunst ein vermeintlich abgeschlossener Teil der Vergangenheitsaufarbeitung wieder mit Wucht in die gegenwärtige Debatte. Über Bedingungen und Modalitäten wird weiter intensiv gestritten, ohne dass dabei der Akt der Wiedergutmachung als sozial anspruchsvoller Rückgabeprozess verstanden wird. Sophie Schönberger entfaltet in ihrem Buch die These, dass dieses Zurückgeben nur als bewusste vergangenheitspolitische Maßnahme eingesetzt werden kann, die einer aktiven narrativen Einbettung auf der Seite der Zurückgebenden bedarf. Dabei geht sie vor allem der Frage nach, welche besondere Funktion gerade die Rückgabe von Kunst erfüllt, da Kunstwerke sich zwar einerseits in spezieller Weise als vergangenheitspolitische Projektionsfläche eignen, historische Wunden aber nicht nur heilen, sondern auch aufreißen können. Damit leistet das Buch einen Beitrag zu einer Debatte, die auch die Rückgabe ethnologischer Objekte an ehemals kolonisierte Staaten berührt.

      Was heilt Kunst?
    • Batik in Bethlehem, Hikaye in Hannover

      Der rechtliche Schutz des Kulturerbes zwischen kulturellem Internationalismus und nationaler Identität

      Wem gehört die Mona Lisa? Ist der argentinische Tango noch Kulturgut, wenn er in Deutschland getanzt wird? Das ohnehin schwierige Verhältnis von nationaler Zuordnung von Kulturgütern und kulturellem Internationalismus hat durch den jüngst auch für Deutschland ratifizierten Schutz des immateriellen Kulturerbes eine neue Dimension erhalten. Sowohl staatliche als auch überstaatliche Instrumente des Erbeschutzes versuchen zwar gleichermaßen, kulturelle Zeugnisse und damit auch Identitätskonstruktionen zu erhalten. In der rechtlichen Umsetzung stehen sich gleichwohl nationale Restriktionsansätze und internationale Kommunikationsinstrumente scheinbar widersprüchlich gegenüber. Vor diesem Hintergrund hinterfragt die ebenenübergreifende Untersuchung die ineinandergreifenden Schutzansätze kritisch in Hinblick auf die zugrundeliegenden kulturellen Identitätsvorstellungen und beleuchtet die Zusammenhänge zu grundlegenden rechtlichen Kategorien der Strukturierung von Gesellschaft.

      Batik in Bethlehem, Hikaye in Hannover
    • Öffentliches Kulturrecht

      Materielle und immaterielle Kulturwerke zwischen Schutz, Förderung und Wertschöpfung

      • 548 Seiten
      • 20 Lesestunden

      Wie verhält sich der tatsächliche Befund eines maßgeblich von öffentlichen oder jedenfalls öffentlich geförderten Kultureinrichtungen geprägten kulturellen Lebens zu dem künstlerischen und kulturellen Freiheitsparadigma, das dem Grundgesetz zugrunde liegt? Sophie-Charlotte Lenski rekonstruiert vor dem Hintergrund dieser Frage ein einheitliches Recht der Kulturverwaltung, in dessen Mittelpunkt die Zeichenfunktion von Kulturwerken als zentrales Unterscheidungsmerkmal steht. Den politischen wie rechtlichen Widerstreit zwischen der Bewahrung von Vorhandenem und der Schöpfung von Neuem, zwischen Schutz und Förderung von Kultur, löst sie dabei über das verbindende Element der geistigen Wertschöpfung und legt so den Blick frei auf den Konflikt zwischen gesellschaftlicher Funktionalisierung der Kultur und kultureller Freiheitsentfaltung des Einzelnen.

      Öffentliches Kulturrecht
    • Um den Konflikt zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und den Kommunikationsfreiheiten im Einzelfall zu lösen, muss dieser zunächst konkret bestimmt werden. Wichtigste Voraussetzung dafür ist die zutreffende Ermittlung des Inhalts der geschützten Äußerung. Besonders schwierig ist dies im Bereich der Kunst, wo sich der Konflikt fast ausschließlich an der Frage der Identifizierbarkeit des (möglicherweise) Porträtierten manifestiert. Schon in der „Mephisto-Entscheidung“ des BVerfG kristallisiert sich der rechtliche Streit insofern an der außerrechtlichen Frage, ob die Romanfigur Hendrik Höfgen mit der Realfigur Gustaf Gründgens gleichgesetzt werden darf. Um derartige Fragen im juristischen Konflikt medienübergreifend zu beantworten, bedient sich Sophie-Charlotte Lenski der Erkenntnisse der Semiotik als umfassender Wissenschaft von den Zeichen und entwickelt so ein auch für die Praxis erläutertes Konzept, mit dem massenmediale Äußerungen anhand grundrechtsspezifischer Maßstäbe zunächst ausgelegt und sodann gewichtet werden können.

      Personenbezogene Massenkommunikation als verfassungsrechtliches Problem
    • Von der Parteienfinanzierung bis zum Verbotsverfahren – in der Parteiendemokratie kommt den rechtlichen Rahmenbedingungen für das Agieren der politischen Parteien erhebliche Bedeutung zu. Sie entscheiden über das Maß, in dem Parteien als Mittler zwischen gesellschaftlichem und staatlichem Bereich tätig werden können und dürfen. Im Mittelpunkt stehen die Vorschriften des Parteiengesetzes. Ergänzt werden sie durch die Bestimmungen des Wahlrechts über die Kandidatenaufstellung seitens der Parteien, die den Schnittpunkt zwischen gesellschaftlicher Willensbildung und staatlicher Willensausübung markieren. Der Handkommentar • erläutert umfassend den Grundsatz der Freiheit der Parteien und das Recht auf Chancengleichheit, • konkretisiert die Vorgaben für die innere Ordnung der Parteien, • analysiert erklärend die Befugnisse der Organe der Parteien und die Rechte ihrer Mitglieder, • systematisiert die Voraussetzungen für die staatliche Parteienfinanzierung und legt die Zulässigkeit und Grenzen von Parteispenden dar, • beleuchtet die Anforderungen an Rechenschaftsberichte und die Voraussetzungen für etwaige Rückforderungen und • kommentiert zudem die wahlrechtlichen Anforderungen an die Aufstellung von Kandidaten zu staatlichen Wahlen. Das Werk schafft eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für die praktische Anwendung des Parteiengesetzes durch die politischen Parteien ebenso wie durch die Verwaltungs- und Justizbehörden.

      Parteiengesetz und Recht der Kandidatenaufstellung