In diesem Buch werden vier Studien präsentiert, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, das etwas dunkle rechtszeitgeschichtliche Dickicht um die Schuldrechtsreform zu lichten und ein wissenschaftsgestütztes Verständnis des neuen Schuldrechts zu begründen. Eine umfassende Bibliographie stellt die Fundamente.
Savigny, 1779 - 1861, Kant, Goethe, Napoleon, Leipziger Völkerschlacht, Dampfschiff, Telegraph und Eisenbahn – spannender könnte die Epoche kaum sein. Überall beginnt der Umbruch in unsere Moderne: die Philosophie betreibt eine globale „Revolution des Geistes“, Klassik, Romantik und Neuhumanismus verabschieden das autoritäre französische Bildungsmuster. Politisch blicken alle gebannt auf Frankreichs Revolutionen. Neue Gesetzbücher und die ersten Verfassungen werden erstritten. Die Menschen emanzipieren sich. Die industrielle Revolution verändert die Lebensbedingungen von Grund auf. Mobilisierung überall. Mitten in dieser Dynamik lebte und wirkte Friedrich Carl von Savigny, geprägt von seiner Zeit und sie prägend. Er war ihr berühmtester Jurist und Rechtslehrer, einer der besten Kenner der europäischen Traditionen, über 30 Jahre gesuchter Berater und einflussreicher preußischer Staatsrat, Berliner Reformminister für Gesetzgebung. Als juristischer Klassiker, Romantiker und Kenner der Philosophie wirkte er weit über die Jurisprudenz und seine Zeit hinaus. Kurz: Savigny war einer der entscheidenden Mitbegründer unserer Moderne. Sein Leben und Wirken ist Gegenstand des Buches von Joachim Rückert.
Eine Veröffentlichung aus dem Arbeitskreis für Rechtswissenschaft und Zeitgeschichte an der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz
Der Aufsatzband erkundet Relevanz und normative Deutung der "Autonomie des Rechts" in Diktatur und Demokratie in Deutschland im 20. Jahrhundert. Er verbindet systematisch historische und rechtswissenschaftliche Perspektiven bei der Analyse von Gefährdung und Bedeutungswandel einer liberalen Leitidee des 19. Jahrhunderts. - Contracub.
In diesem Band versammelt Joachim Rückert zwölf Studien: vier zu Strukturen, fünf zu Wissenschaftsfeldern und Rechtsbereichen sowie drei zu aufschlussreichen Exempla. Der Titel zielt darauf ab, die Analysen zu schärfen, anstatt die gängigen Begriffe wie „Recht im Unrecht“ zu verwenden. Untersucht werden das Profil der Rechtsgeschichts- und Geschichtsschreibung zur NS-Zeit sowie deren zentrale Thesen und ideologischen Formeln wie „Drittes Reich“ und „gesundes Volksempfinden“, auch im Kontext der Politischen Romantik des frühen 20. Jahrhunderts. Der Autor thematisiert zentrale Wissenschaftsfelder, darunter die Deutsche Rechtsgeschichte, das Strafrecht in der juristischen Zeitgeschichte und die NS-Jurisprudenz sowie deren Kontinuitäten. Anhand dreier Exempla wird die damalige Situation konkretisiert: der Umgang mit Diktatur und politischer Verantwortung bei Eugen Bolz, die Frage „NS-Zeit und wir“ im Kontext des Kreisauer Kreises und die bemerkenswerte Lage an der Universität Halle. Der Band bildet eine zeitgeschichtliche Einheit mit einem früheren Werk über Abschiede vom Unrecht und zeigt die wenig plausiblen Einseitigkeiten der „großen Erzählungen“ in der juristischen und allgemeinen Zeitgeschichte auf. Die Befreiung von diesen Fesseln ist ein zentrales Anliegen des Bandes.
(Savignyna. Texte und Studien. Hrsg. von Joachim Rückert. Band 14)
Generationen von Studenten, von Arndts bis Windscheid, lauschten in Marburg, Landshut und Berlin den Vorlesungen Savignys. Ihr Vermächtnis sind zahlreiche Nachschriften zu Pandekten, Institutionen, Römischer Rechtsgeschichte und weiteren Themen, die Savignys Lehren von seinen Anfängen bis zu seiner Zeit als führende Figur der Rechtswissenschaft widerspiegeln. Da Savigny keine Lehrbücher veröffentlichte und sein Hauptwerk zum Privatrecht erst ab 1840 erschien, lässt sich sein Einfluss auf die Rechtswissenschaft nur durch die Vorlesungen umfassend verstehen. Viele Lehrinhalte sind nur hier überliefert, ebenso wie die Veränderungen im Laufe der Jahre. Die Autorität von Savignys Kollegheften ist gut dokumentiert und zeigt sich in der hohen Überlieferungsdichte. Seine Schüler und Hörer integrierten seine Lehren in ihre eigenen Vorlesungen und Publikationen, was seine Wirkung als Lehrer und Forscher erheblich verstärkte. Diese Edition dokumentiert erstmals umfassend die Quellen nach langjährigen Recherchen und bereitet die Kontexte nach Hörern und Stundenstatistiken auf. Sie präsentiert für den Zeitraum von 1802 bis 1842 die Vorlesungsmanuskripte und rund 140 erhaltene Nachschriften aus den USA, Europa und Japan. So kann gezielt auf Savignys Lehren zu bestimmten Fragen und Zeiten zugegriffen werden.
Der vorliegende Band versammelt 19 Studien, die sich mit der Rechts- und Zeitgeschichte als Wissenschaft befassen. Joachim Rückert untersucht Schlüsselbereiche wie Richterrecht und die Abwägung als neueren Methodenprimus sowie Legenden zur juristischen Methodengeschichte seit Savigny. Er beleuchtet umstrittene Phänomene wie die rechtliche Beseitigung des Deutschen Reiches 1945, die Giordano-Frage der „zweiten Schuld“ unserer Väter und die NS-Verarbeitung durch die Justiz. Zudem wird die NS-Belastung des Bundesjustizministeriums nach 1949 aus Personalakten thematisiert. Unter dem Aspekt „Alternativen“ werden die Hessische Verfassung von 1946, die DDR-Justiz, die Sozialstaatsjurisprudenz seit 1945 und die Transformation der Diktaturen in Europa betrachtet. Der Autor kritisiert die gängige Vergangenheitspolitik im Rechtsgeschichtsfach und strebt an, diese Fesseln zu sprengen. Abschiede vom Unrecht bilden ein Paar mit Unrecht durch Recht. Diese Themen sind prägend für die deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts und bleiben relevant. Die 19 Beiträge analysieren unerschlossene historische Vorgänge von zentraler Bedeutung, wobei die Rechtsstruktur als entscheidender und dauerhafter Faktor besondere Beachtung findet.
Historisch und vergleichend, europäisch und global
389 Seiten
14 Lesestunden
Der Sammelband stößt eine Vermessung der Geschichte von Arbeit und Recht in vergleichender wie geschichtlicher, europäischer wie auch globalhistorischer Perspektive an. Ein solcher Versuch fehlt bisher. Mit 'Arbeit' wird dabei jede Tätigkeit gegen irgendein Entgelt und zur Sicherung des Überlebens in den Blick genommen; der Faktor 'Recht' bildet eine eigene, dauerhafte Struktur, die die Arbeitswelt stets nachhaltig steuerte, hemmte, förderte oder sonst prägte. Der Band nimmt fünf Schwerpunkte auf: 'Arbeit definieren', 'Sich Recht verschaffen', 'Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Recht', 'Arbeitsregime im Übergang – gebundene und freie Arbeit' und 'Staat als Arbeitgeber'.
Band III: Schuldrecht. Besonderer Teil. 1. Teilband: vor 433 - 656. 2. Teilband: 657-853
Das heute praktizierte Zivilrecht hat sich vom Text des BGB bisweilen weit entfernt. Es wurde auf der Grundlage und im Rahmen des BGB gestaltet, steht aber auch in einem darüber hinausreichenden Traditionszusammenhang. Es ist ein zentrales Anliegen des hier vorgelegten Kommentars, diesen Zusammenhang sichtbar zu machen. Das erscheint besonders wichtig in einer Zeit, in der sich die Konturen einer europäischen Privatrechtsordnung abzuzeichnen beginnen. Auch diese neue europäische Privatrechtsordnung muss auf historischen Grundlagen aufbauen. Zu diesen Grundlagen gehören die nationalen Kodifikationen und die sie ausgestaltende Rechtsprechung und Rechtswissenschaft. Doch müssen diese nationalen Rechtsstrukturen ihrerseits kritisch auf ihre Voraussetzungen hin befragt werden. Der vorliegende Doppelband des Historisch-kritischen Kommentars widmet sich dieser Aufgabe für den Besonderen Teil des Schuldrechts.
Die juristische Methodik gehört zum Handwerk der praktischen Jurisprudenz und ist Grundlage jedes rechtswissenschaftlichen Arbeitens. Jeder Jurist, jede Juristin, jede Studentin und jeder Student müssen sie beherrschen. Der Band führt in die wichtigsten Methodenpositionen der letzten 200 Jahre ein – der Titel ist Programm: Er behandelt juristische Größen von Savigny über Puchta, Jhering, Larenz, Esser, Wiethölter, Canaris, Rüthers und einige andere bis hin zu Teubner. Thematische Überblicke z. B. zur Geschichte der Methodenlehre und zur ökonomischen Analyse des Rechts vervollständigen die Einführung. Ihre Kenntnis ermöglicht selbstständig wissenschaftliches und praktisches Arbeiten mit Recht. Eine handliche Methodenlehre in 12 Regeln hilft beim konkreten Auslegen und Fällelösen. Methodenlehre ist immer praktisch. Jede dieser Methodenpositionen wird an einem Fallbeispiel als Prüfstein durchgeführt. Dies zeigt besonders anschaulich, wo die Fälle und wo die Fallen zivilistischer Methodik seit Savigny liegen: ein derzeit einzigartiges Buch in Sachen juristische Methode.