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Wolfgang Kossak

    1. Januar 1937 – 1. Januar 2015
    Ehebruch
    Die Haftung der Vereinsfunktionäre
    Vereinsrechtliche Haftungen im Spiegel des österreichischen Vereinswesens
    Die neue Haftung der Vereinsfunktionäre
    Handbuch für Vereinsfunktionäre
    War ich gut?
    • Schwerpunkt der Neuerungen seit 2009 ist die 2012 in Kraft getretene Reform des Vereinshaftungsrechts. Darüber hinaus wurden alle Abschnitte des Werkes (insbesondere Organisationsrecht, Abgabenrecht, Konflikte im Verein) sorgfältig aktualisiert. Sogar die von der Finanzministerin im August 2013 verkündeten Steuererleichterungen für Vereine konnten noch eingearbeitet werden. Im Sinne der 1. Auflage sind daher sowohl Berufsjuristen als auch Vereinsfunktionäre ohne juristische Ausbildung Zielgruppen des Buches. Die 2. Auflage des bewährten Handbuchs für Vereinsfunktionäre gibt Kossak gemeinsam mit Dr. Richard Hargassner heraus. Den Hofrat des OGH zeichnet eine hohe Kompetenz an vereinsrechtlicher Erfahrung und Praxis aus, sodass mit diesen beiden Autoren eine ausgewogene Verbindung von rechtswissenschaftlichen Kenntnissen und Fähigkeiten mit vereinspraktischer Relevanz gewährleistet ist.

      Handbuch für Vereinsfunktionäre
    • Die am 1.1.2012 in Kraft getretene Vereinsgesetz-Novelle 2011 mit wichtigen Neuerungen im Vereinshaftungsrecht macht eine zweite Auflage des 2004 erschienenen Werkes „Die Haftung der Vereinsfunktionäre“ erforderlich. Der Autor nützt sie für einen ausführlichen Praxiskommentar zu den §§ 23 bis 26 VerG. Da in der Vereinspraxis die Haftung für Veranstaltungen eine besonders wichtige Rolle spielt, ist diesem Thema ein eigener Abschnitt gewidmet, in welchem der Autor das föderalistisch in neun Länderrechte zersplitterte Veranstaltungsrecht haftungsrechtlich auf eine Linie bringt. Am Ende dieses Abschnittes ist die Judikatur zum Veranstaltungshaftungsrecht alphabetisch nach Vereinssparten gegliedert in einer aktuellen Übersicht (Stand März 2012) zusammengefasst.

      Die neue Haftung der Vereinsfunktionäre
    • Mit dem Vereinsgesetz 2002 sind erstmals zivilrechtliche Gesetzesbestimmungen in das österreichische Vereinsrecht eingebracht worden - und zwar haftungsrechtliche Regeln für Organwalter und Rechnungsprüfer. Aus den Materialien kann geschlossen werden, dass der Gesetzgeber sich dabei an das Haftungsrecht der Kapitalgesellschaften angelehnt hat. Ein Streifzug durch die Vereinslandschaft vom großen ÖGB bis zu kleinen Amateursportvereinen, von ehrenamtlich geführten Sozial- und Kulturvereinen bis zu wirtschaftlich professionell organisierten Hochschulinstituten macht die Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen unternehmerisch tätigen und anderen Vereinen und ebenso die Notwendigkeit einer Anwendbarmachung des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes für ehrenamtliche Vereinsfunktionäre sichtbar.

      Vereinsrechtliche Haftungen im Spiegel des österreichischen Vereinswesens
    • In dieser ersten, ausführlichen und vollständigen Darstellung des neuen Haftungsrechts aufgrund des Vereinsgesetzes 2002, verknüpft der Autor sein richterliches Fachwissen mit seinen langjährigen praktischen Erfahrungen als ehrenamtlicher Funktionär in elf verschiedenen Vereinen. Dieses Werk ist einerseits ein unentbehrliches Handbuch für alle Berufsjuristen, die in irgendeiner Weise mit dem neuen Vereinsrecht befasst sind, bis hin zu Versicherungsjuristen, die derzeit um eine Erfassung der neuen Haftungsbestimmungen in standardisierten Versicherungsbedingungen bemüht sind. Es ist andererseits ein reichhaltiger Ratgeber für ehrenamtliche Vereinsfunktionäre mit praktischen Tipps für die Vereinsarbeit und Vorschlägen zur Gestaltung der Satzungen, die bis Mitte 2006 dem neuen Vereinsrecht angepasst werden müssen. Ein alphabetisches Glossar, welches das sonst übliche Stichwortverzeichnis ersetzt, definiert die wichtigsten im Vereinsrecht und Vereinswesen vorkommenden Begriffe und erläutert sie auch für juristische Laien in einer Weise, dass diese als gewählte oder zukünftige Vereinsfunktionäre einen Durchblick in die nicht einfache juristische Begriffswelt bekommen können.

      Die Haftung der Vereinsfunktionäre
    • König David hat es gemacht und Lady Diana, Luciano Pavarotti genauso wie Napoleon: Sie alle haben ihre Ehepartner betrogen. „Ehebruch“, ein Streifzug durch die Schlafzimmer und Gerichtssäle dieser Welt, bringt die berühmtesten Fälle.

      Ehebruch