Die zivilrechtliche Zuordnung elektrischer Energie
Am Beispiel des Betreibens von Photovoltaikanlage und Quartierspeicher innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft
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Steigt der Anteil der erneuerbaren Energien am Strommix langfristig auf über 85 %, sind sowohl Kurzzeit- als auch Langzeitstromspeicher notwendig, um die Klimaziele bis 2050 zu erreichen. Die Langzeitstrategie umfasst den gezielten Ausbau dezentraler Strukturen, um kürzere Wege von Produktions- zu Verbrauchsstätten zu schaffen. Intelligente Vernetzung in Stadtquartieren kann dabei eine Schlüsselrolle spielen. Quartierspeicher, die es mehreren Parteien ermöglichen, dezentral elektrische Energie ein- und auszuspeichern, könnten zur Stabilität des Stromnetzes beitragen. Mögliche Betreiber solcher dezentralen Quartiere sind Wohnungseigentümergemeinschaften, die aufgrund von Synergieeffekten in Anschaffungskosten und Systemauslastung in Betracht kommen. Zudem ist keine gesonderte Gesellschaftsgründung erforderlich, und oft besteht ein enger räumlicher Zusammenhang zwischen den Beteiligten. Bei der Analyse des Betriebs einer Photovoltaikanlage und Energiespeicher im Quartier durch die Wohnungseigentümergemeinschaft stehen insbesondere sachenrechtliche Fragestellungen im Vordergrund, da die elektrische Energie von einer Personenmehrheit erzeugt und verwaltet wird. Die juristische Frage nach der Zuordnung von elektrischer Energie in Form von subjektiven Rechten wird relevant. Die Untersuchung bietet einen systematisch durchdachten Vorschlag zur zivilrechtlichen Zuordnung von Energie und legt eine Grundlage für die Beantwortung zentral
