Die Neuregelung der Informationsübermittlung zwischen börsennotierten Gesellschaften und Aktionären
Eine Analyse der zweiten Aktionärsrechterichtlinie sowie ihrer Umsetzung unter Berücksichtigung der Corporate-Governance-Funktion von Aktionären
- 429 Seiten
- 16 Lesestunden
Der Aktionär steht zunehmend im Fokus der Gesetzgebung zur internen Corporate Governance in Aktiengesellschaften. Die 2. Aktionärsrechterichtlinie zielt nicht nur darauf ab, neue Einflussmöglichkeiten zu schaffen, sondern auch auf die Sicherstellung einer funktionierenden Informationsübermittlung entlang der Intermediärskette. Die Vorschriften werden im Kontext der besonderen Rolle des Aktionärs analysiert, der das wirtschaftliche Risiko trägt und durch das Stimmrecht Einfluss auf die Unternehmensleitung ausübt. Um dieses Recht effektiv auszuüben, benötigen Aktionäre bestimmte Informationen. Im grenzüberschreitenden Kontext werden Aktien über Intermediäre gehalten, was zu Friktionen im Übermittlungsprozess der für die Stimmrechte erforderlichen Informationen führt. Der Europäische Gesetzgeber hat sich mit der 2. Aktionärsrechterichtlinie von 2017 diesem Problem gewidmet. Die Vorschriften des Kapitels Ia zielen darauf ab, die Informationsübermittlung zwischen Aktionär und Aktiengesellschaft zu verbessern. Bei richtiger Auslegung der Normen werden die Regelungen der 2. Aktionärsrechterichtlinie sowie die entsprechenden Umsetzungsvorschriften im AktG dieses Ziel erreichen. Der Inhalt umfasst die Verbesserung der Corporate Governance, die Verwahrung von Aktien durch Intermediäre, die europarechtlichen Grundlagen der Informationsübermittlung und die deutsche Umsetzung der europäischen Regelungen.
