Pandemie und Staatshaftung
Zur Haftung des Staates für infektionsschützende Maßnahmen mit wirtschaftlichen Folgen
- 359 Seiten
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Die Arbeit untersucht das Bewältigungspotenzial des Staatshaftungsrechts bei Pandemien. Obwohl das Infektionsschutzgesetz Entschädigungen vorsieht, fehlen klare Ansprüche bei Betriebsschließungen. Betriebsbeeinträchtigende Maßnahmen können unzumutbare Belastungen verursachen, die aus staatshaftungs- und grundrechtlicher Sicht ausgeglichen werden müssen. Der Gesetzgeber ist gefordert, die Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten mit dem Sonderopfer der Betroffenen in Einklang zu bringen. Die Untersuchung analysiert das Infektionsschutzrecht aus staatshaftungsrechtlicher Perspektive und prüft, ob es zur Folgenbewältigung bei Pandemien beitragen kann. Trotz bestehender Entschädigungsregelungen fehlen Anspruchsgrundlagen bei generellen Betriebsschließungen. Das Staatshaftungsrecht könnte Lösungen bieten, wobei das Ausmaß der Einschränkungen die Grenzen der Haftung herausfordert. Während betriebliche Maßnahmen gerechtfertigt sein können, ist bei unzumutbaren Belastungen der Gewerbetreibenden eine verfassungsrechtliche Ausgleichspflicht geboten. Infektionsschutzmaßnahmen können zu ungleichen Belastungen führen, weshalb eine Überarbeitung des Infektionsschutzrechts notwendig ist, um die Balance zwischen staatlicher Handlungsfähigkeit und dem notwendigen Sonderopfer der Betroffenen zu gewährleisten.
